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Sachverhalt:

Inhalt der Stellungnahme vom 13.09.2023:

mit Schreiben vom 26.07.2023 beteiligten Sie uns im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 67 Gewerbepark Mering" des Marktes Mering.

Hierzu haben wir im Landratsamt Aichach-Friedberg die Fachstellen Immissionsschutz, Bodenschutzrecht, Staatliches Abfallrecht, den Kreisbaumeister, Wasserrecht, Naturschutz, Bauordnung sowie die Denkmalpflege um Stellungnahme gebeten.

Anbei übersenden wir Ihnen die Stellungnahmen des Immissionsschutzes, des Wasserrechts sowie der Denkmalpflege mit der Bitte um Beachtung. Die übrigen Fachstellen haben keine Einwände / Anregungen vorgetragen.

Aus bauplanungsrechtlicher Sicht wird auf Folgendes hingewiesen:

1. Bezeichnung des Bebauungsplans

Die Änderung des Bebauungsplans beinhaltet im Wesentlichen die Umwandlung von nicht mehr benötigten Retentionsflächen in Bauland. Damit wird der bestehende Bebauungsplan nach Norden flächenmäßig erweitert. Um dies klarzustellen, wird daher empfohlen, die Erweiterung auch begrifflich in die Überschrift der 2. Änderung einfließen zu lassen.

2. Erschließung der Erweiterungsflächen

Da durch die Erweiterung in nördliche Richtung die südlichen Gewerbeflächen erweitert werden sollen, ist lt. 7.2 der Begründung eine eigenständige Erschließung nicht erforderlich. Hier wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass eine Verschmelzung der jeweiligen Gewerbegrundstücke erforderlich werden kann (kein Geh- und Fahrtrecht nach Art. 4 Abs. 2 Nr. 2 BayBO für gewerbliche Nutzungen möglich).

3. Darstellung im Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan des Marktes Mering definiert entgegen den Ausführungen in der Begründung den Bereich der 2. Änderung seit der 12. Änderung des Flächennutzungsplans als Grünfläche und nicht mehr als gewerbliche Baufläche (Fassung vom 16.05.2019). Die 2. Änderung des Bebauungsplans entspricht somit nicht den Zielen des wirksamen Flächennutzungsplans. Eine Änderung ist daher erforderlich. Dies kann im Parallelverfahren geschehen.

Sonstige Anregungen / Bedenken werden nicht vorgetragen.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

1. Der Markt Mering bedankt sich für die Stellungnahme und weist darauf hin, dass sich der Änderungsbereich innerhalb des Geltungsbereiches des Ursprungsbebauungsplanes befindet und dieser nicht erweitert wird. Es wird lediglich ein Teilbereich der Grün- und Retentionsfläche in eine Gewerbefläche umgewandelt. Daher handelt es sich aus Sicht des Marktes Mering um keine klassische Erweiterung des Bebauungsplanes und wird somit auch nicht in der Überschrift der 2. Änderung mit aufgeführt.

2. Der Markt Mering bedankt sich für den Hinweis zur Erschließung und der möglicherweise notwendigen Verschmelzung der Grundstücke. Derzeit ist geplant die zusätzlichen Flächen in Verbindung mit den bestehenden Gewerbeflächen an der Erschließungsstraße zu veräern, sodass eine Erschließung gesichert ist. Die Ausführungen dienen der Kenntnisnahme.

3. Wie in der Stellungnahme erläutert, wurde der Flächennutzungsplan im Planbereich durch die 12. Änderung des FNP geändert und wiederspricht somit derzeit der aktuellen Planung aus der 2. Änderung des Bebauungsplans. Der Markt Mering bedankt sich für den Hinweis. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren entsprechend geändert. Die Begründung wird entsprechend überarbeitet.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt die Begründung des Bebauungsplanvorentwurfs entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung redaktionell anzupassen.

 

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Abstimmungsergebnis: 19:2

 

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