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Sachverhalt:

Durch die Verwaltung wurde die Satzung zur Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung - zuletzt geändert zum 01.01.2021) überarbeitet und in Bereich der Steuerfreiheit und der Steuerermäßigungen angepasst.

 

Auslöser war der Antrag eines Hundehalters, der für einen sog. „Therapie-Hund" eine Steuerermäßigung bzw. Steuerbefreiung beantragt hat. Diese Hunde waren in der bisherigen Fassung unserer Hundesteuersatzung noch nicht erfasst. Auch die Qualifikation (Therapiehundeprüfung) dieser Hunde, die immer mehr zur Hilfe für behinderte Menschen ausgebildet werden, war nicht in unserer Satzung geregelt. Diesem Umstand wird durch die Änderungssatzung nunmehr entsprochen.

 

Neu eingefügt ist auch in § 5 Steuermaßstab und Steuersatz (Nr. 3,4 und 5) die Definition des „Kampfhundes" und die steuerliche Abwicklung eines solchen Hundes. Diese Hunde waren bisher nur durch den erhöhten Steuersatz in unserer Satzung erwähnt. Durch diese Ergänzung ist für die Zukunft mehr Rechtssicherheit für die Verwaltung beim Umgang mit Kampfhunden gegeben.

 

 

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Auch diese Satzungsänderung der Hundesteuersatzung ist den aktuellen Gegebenheiten und der Entwicklung im Bereich der Hundehaltung geschuldet. Gerade die Thematik der Therapiehunde wird in Zukunft noch mehr in den Vordergrund treten.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig (brutto): €

Einmalig (brutto): €

Jährlich (brutto): €

Jährlich (brutto): €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt den TOP 5 des öffentlichen Teils auf die Sitzung im Januar 2024 zu vertagen, da noch Fragen zur Satzung geklärt werden müssen.

 

 

Abstimmungsergebnis: 20:3

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