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Sachverhalt:

 

I. Beschreibung des Vorhabens

 

Das bestehende Wohnhaus am Schmitterbach 3 soll umgebaut und erweitert werden. Im Norden soll ein zweigeschossiger Anbau angebaut werden, der die gleiche Dachform/Dachneigung/Höhenentwicklung (Satteldach, 30° DN, Firsthöhe 7,40 Meter) aufweist wie das Bestandsgebäude. Die Außenmaße des Anbaus betragen 4,60 Meter bzw. 7,01 Meter Tiefe x 6,00 Meter bzw. 9,51 Meter Breite. Im Süden ist zudem eine eingeschossige Erweiterung mit den Maßen 2,56 Meter x 5,49 Meter vorgesehen. Im Osten ist noch ein Vordach/Überdachung geplant.

 

II. Fiktionsfrist

 

Eingang:      08.01.2024

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  07.03.2024

Nächste Gemeinderatssitzung:   15.02.2024

 

 

III. Nachbarbeteiligung

 

Es gibt zwei baurechtliche Nachbargrundstücke. Nur bei einem Nachbargrundstück ist die Nachbarunterschrift vorhanden, somit sind die Nachbarunterschriften insgesamt nicht vollständig erbracht.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Vorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Es beurteilt sich nach § 34 BauGB. Das Vorhaben fügt sich, wie im vorliegenden Plan dargestellt, hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung in die vorhandene Umgebungsbebauung ein.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig (brutto): €

Einmalig (brutto): €

Jährlich (brutto): €

Jährlich (brutto): €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Gemeinderat Steindorf erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das geplante Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.

 

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GR Erhard nimmt als Planer nicht an der Abstimmung teil.

 

 

Abstimmungsergebnis: 7:0

 

 

 

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