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Sachverhalt:

Die in der Tarifrunde 2023 beschlossene Erhöhung von 5,5 % der Tarifentgelte für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst tritt ab dem 01.03.2024 in Kraft. Aufgrund dieser Steigerung sollte eine Erhöhung der Kinderbetreuungsgebühren zum 01.09.2024 um 5% in Betracht gezogen werden.

 

Durch eine regelmäßige Anpassung der Gebühren, gemäß den tariflichen und sonstigen

kostensteigernden Einflüssen, soll eine exponentielle Erhöhung vermieden werden.

 

Die Betreuungsgebühren wurden zuletzt zum 01.09.2023 angepasst. Für das Betreuungsjahr 2025/2026 wird eine erneute Kalkulation der Kinderbetreuungsgebühren angestrebt.

 

Die Gebühren, mit einer Steigerung in Höhe von 5 %, können Sie der Satzung im Anhang entnehmen.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Kommunalabgabengesetz (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04. April 1993 (GVBI. S. 264, BayRS 2024-1-I), das zuletzt durch Art. 10b des Gesetzes vom 10. Dezember 2021 (GVBI. S. 638) geändert worden ist.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

x

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig (brutto): €

Einmalig (brutto): €

Jährlich (brutto): €

Jährlich (brutto): €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

Die Gebühreneinnahmen für die Kindertagesstätten des Marktes Mering sind im Haushalt in den Unterabschnitten 4640. - 4642. Veranschlagt.

Die freiwilligen Betriebskostenzuschüsse für in freigemeinnütziger Trägerschaft betriebenen Einrichtungen werden im Unterabschnitt 4646 verbucht.

Die Erhöhung führt zum einen zu einer erhöhten Gebühreneinnahme und zum anderen zu geringeren Defizittilgungen.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt, die Gebührensatzung zum 01.09.2024 zu ändern. Geändert wird der Gebührensatz § 5 und das Inkrafttreten § 8.

 

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Abstimmungsergebnis: 19:1 (MGRin Singer-Prochazka abwesend)

 

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