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Sachverhalt:

Inhalt der Stellungnahme vom 30.08.2023:

Die geplante Bebauung (GE) liegt an der Bundesstraße 2 bei Abschnitt 1400, Station 0,335 bis Abschnitt 0,600 an der freien Strecke.
 

1. Abstand:

Entlang von Bundesstraßen gilt gemäß § 9 FStrG außerhalb des Erschließungsbereiches der Ortsdurchfahrten für Hochbauten bis 20 m Abstand vom befestigten Fahrbahnrand Bauverbot, bis 40 m Abstand Baubeschränkung.
 

Die Bauverbots- und Baubeschränkungszonen sind im vorliegenden Bebauungsplan richtig dargestellt.
 

Die Bauverbotszone (20 m) muss eingehalten werden.
 

2. Erschließung:

Die Erschließung zum Baugebiet erfolgt ausschließlich über die vorhandene Erschließungsstraße (Flur-Nr. 2010).
 

Zur Bundesstraße 2 darf keine direkte Zufahrt angelegt werden. Dies gilt auch für die Dauer der Bauarbeiten.
 

Einer Ausnahmegenehmigung für die Zufahrten zur Erschließungsstraße (Flur-Nr. 2010) nach § 9 Abs. 8 FStrG wird zugestimmt.
 

3. Geh- und Radweg / Wirtschaftsweg:

Die Erschließungsstraße muss weiterhin für den Geh- und Radverkehr zugänglich bleiben. Somit muss durch Beschilderung des Weges die Nutzbarkeit für den Geh- und Radverkehr rechtlich sichergestellt werden.
 

Zudem wäre dem Staatlichen Bauamt Augsburg ein asphaltierter Ausbau der Straße wichtig, um die Attraktivität für den Radverkehr zu steigern.
 

4. Bepflanzung:

Bei der geplanten neuen Bepflanzung an der Bundesstraße 2 ist ein Abstand von mind. 7,50 m zum Fahrbahnrand der Bundesstraße 2 einzuhalten (gem. Richtlinie für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesystem (RPS)).

 

5. Allgemeine Auflagen:

r das Herstellen von Anschlüssen an die innerhalb der Bundesstraße 2 liegenden Versorgungsleitungen ist die besondere Erlaubnis des Staatlichen Bauamtes Augsburg, Burgkmairstraße 12, 86152 Augsburg schriftlich einzuholen.
 

Dem Straßengrundstück dürfen keine Abwässer und kein Niederschlagswasser zugeleitet werden.
 

Die Entwässerung auf dem Straßengrundstück darf nicht verändert oder behindert werden.
 

Es dürfen keine Grundflächen der Straßenbauverwaltung in Anspruch genommen werden.
 

Grenzsteine, welche im Zuge der Bauarbeiten vorübergehend beseitigt werden, müssen unter Hinzuziehung des zuständigen Vermessungsamtes sowie des Staatlichen Bauamtes Augsburg wieder gesetzt werden. Das Vermessungsamt ist bereits vor der Beseitigung der Steine zu verständigen.


Hinweise:

Das Staatliche Bauamt Augsburg macht darauf aufmerksam, dass wegen einwirkender Staub-, Lärm- u. Abgasimmissionen für die Zukunft keinerlei Entschädigungsansprüche oder sonstige Forderungen gegen die Straßenbauverwaltung erhoben werden können.

Ansonsten bestehen gegen den Bebauungsplan in der vorliegenden Form keine Bedenken und Einwände.
 

Das Staatliche Bauamt Augsburg ist weiterhin in einem ggf. erforderlichen Baugenehmigungsverfahren zu beteiligen.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

1. Der Markt Mering bedankt sich für die Stellungnahme und die darin vorgebrachten Hinweise und nimmt diese zur Kenntnis.
 

In einer Entfernung von 20 m zur Bundesstraße B2 werden keine baulichen Anlagen errichtet. Aufschüttungen und Abgrabungen geringen Umfangs sind gemäß Art. 23 Abs. 1 S. 2 BayStrWG auch in geringerer Entfernung zur Bundesstraße zulässig.
 

2. Die Erschließung erfolgt weiterhin ausschließlich über die vorhandene Erschließungsstraße (Flur-Nr. 2010). Der Bebauungsplan sieht keine direkte Zufahrt zur Bundesstraße 2 vor. Dies gilt auch für die Dauer der Bauarbeiten.
 

3. Durch die Bebauungsplanänderung ergeben sich keine Änderungen hinsichtlich der Zugänglichkeit der Erschließungsstraße (Flur-Nr. 2010) für den Geh- und Radverkehr. Die Nutzbarkeit für den Geh- und Radverkehr muss durch Beschilderung des Weges rechtlich sichergestellt werden. Die Beschilderung sowie eine mögliche Asphaltierung des Weges obliegt dem Markt Mering und ist nicht Gegenstand des Bebauungsplans.
 

4. Die geplante neue Bepflanzung hält einen Abstand von mind. 7,50 m zum Fahrbahnrand der Bundesstraße B 2 ein.
 

5. Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen und unter Hinweise und nachrichtliche Übernahmen mit aufgenommen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt den Bebauungsplanentwurf entsprechend der rechtlich/fachlichen Würdigung zu ändern und zu ergänzen.

 

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Abstimmungsergebnis: 21:0

 

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