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Sachverhalt:

Inhalt der Stellungnahme vom 14.09.2023:
 

1. Die Belange des Eisenbahn-Bundesamtes werden von der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 55 "Gewerbegebiet südlich der B2" der Gemeinde Mering berührt, da die nächstgelegene Bahnlinie 5370 Mering - Weilheim ca. 300 m süstlich an dem im Planungsumgriff befindlichen Flurstück vorbeiführt. Bei Beachtung der nachfolgenden Hinweise bestehen allerdings keine Einwände.
 

2. Grundsätzlich ist zu beachten, dass durch das Bauvorhaben der Schienenverkehr und damit auch die Sicherheit des Eisenbahnbetriebes nicht gefährdet werden darf. Bei Baumaßnahmen im Bereich von Bahnanlagen ist deren Standsicherheit und Funktionstüchtigkeit jederzeit zu gewährleisten. Insbesondere verweisen wir auf den Bahnübergang (BÜ bei Bahn-km 1.4 + 64,8, Strecke 5370).
 

3. Bitte beachten Sie, dass das Eisenbahn-Bundesamt nicht die Vereinbarkeit aus Sicht der Betreiber der Eisenbahnbetriebsanlagen und der Bahnstromfernleitungen prüft. Die Betreiber dieser Anlagen sind möglicherweise betroffen. Ich empfehle daher, die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, Kompetenzteam Baurecht, Region Süd, Barthstraße 12, 80339 München (ktb.muenchen@deutschebahn.com) am Verfahren zu beteiligen, sofern nicht bereits geschehen. Diese Stelle übernimmt die Koordination der jeweils betroffenen Unternehmensbereiche und die Abgabe einer gesamten Stellungnahme für den Konzern der Deutschen Bahn bei Bauleitplanungen und Bauvorhaben Dritter.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

1. Der Markt Mering bedankt sich für die Stellungnahme und die darin vorgebrachten Hinweise und nimmt diese zur Kenntnis.
 

2. Änderungen an Betriebsanlagen der Eisenbahnen des Bundes sind in dem Bebauungsplanentwurf nicht vorgesehen. Die evtl. auf den Grundstücken vorhandenen Zugangs - und Fahrtrechte obliegen dem jeweiligen Grundstückseigentümer. Die nächstgelegene Bahnlinie führt ca. 300 m süstlich an dem Planumgriff vorbei. Durch das Bauvorhaben wird der Schienenverkehr und die Sicherheit des Eisenbahnbetriebes nicht gefährdet.
 

3. Die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien wurde am Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 55 „Gewerbegebiet südlich der B2" beteiligt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt den Bebauungsplanentwurf entsprechend der rechtlich/fachlichen Würdigung nicht zu ändern. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

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Abstimmungsergebnis: 21:0

 

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