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Sachverhalt:

Der Bundesgesetzgeber hat die Bundesländer mit Wirkung zum 01.01.2024 durch das „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze" zur Durchführung einer Wärmeplanung verpflichtet. Das Gesetz ermöglicht ausdrücklich die Delegation dieser neuen Pflichtaufgabe auf andere Rechtsträger. In Bayern ist aktuell eine Übertragung auf die Kommunen vorgesehen.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Kommunale Wärmeplanungen wurden unter der bis 31.12.2023 geltenden Rechtslage nach der sogenannten Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative mit 90 % bzw. bei finanzschwachen Kommunen sogar mit 100% gefördert. Die Verwaltung hatte hier den entsprechenden Förderantrag für die Eingabe in das Förderprotal „easy online" vorbereitet. Mit der Haushaltssperre des Bundes infolge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeshaushalt war eine abschließende Eingabe nicht mehr möglich nachdem das Förderportal kurzfristig geschlossen worden war. Bis Jahresende war eine Eingabe auch nicht mehr möglich, die Einsendung per Mail oder Post war in diesem Förderverfahren ohnehin von vorneherein ausgeschlossen.

 

Mittlerweile ist das Förderportal wieder geöffnet, die Kommunale Wärmeplanung ist jedoch nicht mehr Gegenstand von Fördermaßnahmen nach der oben genannten Richtlinie. Derzeit sind der Bayerische Städtetag und der Bayerische Gemeindetag als Interessenvertreter der Kommunen im Austausch mit der Staatsregierung bezüglich künftiger Finanzierungsregelungen bzw. Förderbedingungen. Insoweit gilt es hier entweder noch abzuwarten oder auf eigene Kosten in die Planung einzusteigen. Alle Details dazu können dem als Anlage beigefügten Rundschreiben 03/2024 des Bayerischen Gemeindetags entnommen werden. Stand heute bleibt es jedenfalls bei der Verpflichtung in Kommunen unter 100.000 Einwohner eine Kommunale Wärmeplanung bis zum 30.06.2028 zu erstellen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

x

ja, siehe Begründung

 

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig (brutto): 72.000 €

Einmalig (brutto): 72.000 €

hrlich (brutto): €

hrlich (brutto): €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: Seitens der Verwaltung wurden für den Haushalt 2024 auf Basis der bisherigen Fördersituation jeweils 72.000 € auf den HHSt. 6100-6552 „Kommunale Wärmeplanung" und 6100-1700 „Zuweisung für lfd. Zwecke vom Bund" veranschlagt. Stand heute dürfte davon auszugehen sein, dass entsprechende Mittel erst für 2025 zu veranschlagen sind.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom aktuellen Sachstand und beschließt mit dem Einstieg in die kommunale Wärmeplanung abzuwarten bis die Finanzierungsfragen und Förderbedingungen auf Landesebene geklärt sind. Die Verwaltung wird beauftragt, die Thematik anschließend erneut zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

 

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Abstimmungsergebnis: 21:0

 

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