Sachverhalt:
Die Gebühren für die Horte bzw. verlängerte Mittagsbetreuung wurden zuletzt 2020 angepasst. Die Preissteigerungsrate und der Anstieg der Gehälter sind in den letzten vier Jahren um ca. 20% gestiegen.
Zur Vermeidung von sprunghaften Anstiegen der Betreuungsgebühren sollten die Gebühren angepasst werden. Um einen starken Anstieg zu vermeiden schlägt die Verwaltung eine Erhöhung in zwei Schritten vor, also eine Erhöhung um jeweils 10 % in den kommenden beiden Jahren.
Die Horte bzw. die verlängerte Mittagsbetreuung werden von den freigemeinnützigen Trägern Johanniter, Frohsinn e.V. und KJF verwaltet.
Die Erhöhung der Gebühren würde in erster Linie den Trägern zugutekommen.
Da durch die Defizitvereinbarung die Deckung der Mehrausgaben der Markt Mering übernimmt, würde sich hier in zweiter Linie die Höhe der Defizite reduzieren.
Die monatlichen Gebühren liegen aktuell bei:
Buchungszeiten | Gebühren |
3-4 Stunden | 117,00 EUR |
4-5 Stunden | 129,00 EUR |
Betreuungsgebühren ab dem 01.09.2024:
Buchungszeiten | Gebühren |
3-4 Stunden | 129,00 EUR |
4-5 Stunden | 142,00 EUR |
Betreuungsgebühren ab dem 01.09.2025:
Buchungszeiten | Gebühren |
3-4 Stunden | 142,00 EUR |
4-5 Stunden | 156,00 EUR |
Zum Vergleich folgende Gebühren in anderen Kommunen:
| Kissing | Egling | Augsburg Pfersee |
3-4 h | 142,00 € | 144,00 € | 136,00 € |
4-5 h | 156 ,00€ | 180,00 € | 141,00 € |
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Das Recht der kommunalen Selbstverwaltung ist in Art. 28 des Grundgesetzes (GG) verankert, dessen für die Kommunen zentraler Satz (Abs. 2 Satz 1) lautet: "Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln."
Finanzielle Auswirkungen:
| nein |
x | ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
| |
Einmalig (brutto): € | Einmalig (brutto): € |
Jährlich (brutto): € | Jährlich (brutto): € |
| |
Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:
Die Deckung der Mehrausgaben übernimmt der Markt Mering durch die Defizitvereinbarung. Die Höhe der Defizite würde sich hierdurch reduzieren.
Die Stellungnahme des Gesamtelternbeirates wurde als Tischvorlage verteilt. Der Stellungnahme kann man keine Einwendungen gegenüber der Beschlussvorschläge entnehmen.