Sachverhalt:
Die kurze Mittagsbetreuung findet an den beiden Grundschulen des Marktes Mering statt. Die letzte Gebührenerhöhung war 2015. Aufgrund der allgemein steigenden Kosten und zur Vermeidung von sprunghaften Anstiegen der Betreuungsgebühren sollten die Gebühren angepasst werden.
Laut Preissteigerungsrate sind die Kosten und Gehälter seit 2015 um ca. 26% gestiegen. Um einen zu starken Anstieg zu vermeiden schlägt die Verwaltung eine Erhöhung in zwei Schritten vor, also eine Erhöhung um jeweils 6,50 € in den kommenden beiden Jahren..
Bisherige Gebühren:
Neue Gebühren für das Schuljahr 2024/2025:
Neue Gebühren für das Schuljahr 2025/2026:
Zum Vergleich folgende Mittagsbetreuungsgebühren in anderen Kommunen:
| Egling | Wolfratshausen | Affing | Althegnenberg |
5 Tage | 81,00 € | 88,00 € | 52,00 € | 60,00 € |
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Die gesetzliche Grundlage für die Einrichtung und Durchführung der Mittagsbetreuung ergibt sich aus Art. 31 BayEUG.
Das Recht der kommunalen Selbstverwaltung ist in Art. 28 des Grundgesetzes (GG) verankert, dessen für die Kommunen zentraler Satz (Abs. 2 Satz 1) lautet: "Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln."
Finanzielle Auswirkungen:
| nein |
x | ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig (brutto): € | Einmalig (brutto): € |
Jährlich (brutto): € | Jährlich (brutto): € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:
Die Stellungnahme des Gesamtelternbeirates wurde als Tischvorlage verteilt. Der Stellungnahme kann man keine Einwendungen gegenüber der Beschlussvorschläge entnehmen.