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Sachverhalt:

Der Grundstückseigentümer beabsichtigt auf dem Grundstück Flur Nr. 1160 der Gemarkung Schmiechen eine Hackschnitzellagerhalle zu errichten. Um die rechtlichen Möglichkeiten zu klären, wird diese Voranfrage gestellt.

Da der Antrag verspätet eingegangen ist, wird von der Bauverwaltung bis zur Sitzung eine Stellungnahme erstellt und diese wird dem Gemeinderat als Tischvorlage zur Verfügung gestellt.  

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:     GMR Christian Mutter nimmt als persönlich Beteiligter an der Abstimmung nicht zu.

 

Der Gemeinderat Schmiechen erteilt sein Einvernehmen nach §36 BauGB zum Vorhaben. Das Vorhaben beurteilt sich nach § 35 Bau GB. Der Gemeinderat Schmiechen bittet das Landratsamt Aichach-Friedberg um Prüfung der ausreichenden Privilegierung.

 

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Abstimmungsergebnis:

9:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
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