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Sachverhalt:

Inhalt der Stellungnahme vom 04.12.2023:

a) Zu der o.g. Maßnahme wird vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Augsburg wie folgt Stellung genommen:
Forstliche Belange: Forstfachliche Belange sind von der Planung nicht berührt.

 

b) Landwirtschaftliche Belange: Bei den Grundstücken mit landwirtschaftlichen Hofstrukturen entlang der Augsburger Straße muss die Ein- und Ausfahrt auch mit größeren Maschinen gewährleistet bleiben (3,00 Meter bzw. 3,30 Meter mit Sondergenehmigung ohne Begleitfahrzeug).

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

a) Kenntnisnahme

 

b) Der Bebauungsplan trifft keine reglementierenden Festsetzungen bezgl. Einfahrtsbreiten von Hofeinfahrten. Der Hinweis betrifft den Bauvollzug und wird zur Kenntnis genommen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt, dass eine Änderung des Bebauungsplans nicht erforderlich ist.

 

 

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Abstimmungsergebnis: 23:0 (MGR Spengler ausgeschlossen)

 

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