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Sachverhalt:

Inhalt der Stellungnahme vom 06.11.2023:

Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen keine Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens. Planungen von Höchstspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor.

Wir gehen davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die zuständigen Energieversorgungsunternehmen wurden beteiligt und haben eine Stellungnahme abgegeben.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt, dass eine Änderung des Bebauungsplanes nicht erforderlich ist.

 

 

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Abstimmungsergebnis: 22:0 (MGR Spengler ausgeschlossen, MGR Metz abwesend)

 

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