Beschluss:
Der Hauptausschuss empfiehlt dem MGR, die Haushaltssatzung und den Haushalts- und Finanzplan 2024 bis 2027 - unter Berücksichtigung der in den Haushaltsberatung vorgenommenen Änderungen - mit den Anlagen nach § 2 Abs. 1 Kommunalhaushaltsverordnung (KommHV-Kameralistik), den beizufügenden Anlagen nach § 2 Abs. 2 KommHV-Kameralistik, dem Stellenplan und der Stellenübersicht nach § 6 KommHV-Kameralistik zu beschließen.
In den Haushalts- und Finanzplan 2024 bis 2027 sind folgende Änderungen einzuarbeiten:
1.) statt 270.000,- € Dachsanierung Kloster 50.000,- € für VgV-Verfahren (Baunebenkosten)
HHSt. 8830-94200000
2.) 50.000,- € VgV-Verfahren (Baunebenkosten) Tiefgarage in 2025 aufnehmen
HHSt. 0600-94200000
3.) Ansätze Sportheim wegen Eigenanteil MSV prüfen
HHSt. 5610-94010000
4.) Quartiermanager Nebenkosten ergänzen 11.000,- €
HHSt. 4700-65500000
Die Projektpriorisierung erfolgt im Rahmen der nächsten Klausurtagung im Herbst 2024.
Auf der Priorisierungsliste sind auch die Projekte Jugendzentrum und Freisportanlage BA2 aufzunehmen.