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Sachverhalt:

Der Gemeinderat Schmiechen hat in seiner Sitzung am 11.09.2023 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 26 „Freiflächen PV-Anlage westlich von Unterbergen“ beschlossen.

Zwischenzeitlich wurde vom Planungsbüro ein erster Entwurf erarbeitet, welcher dem Gremium in der Sitzung vorgestellt wird. Während der Ausarbeitung der Planung hat man sich mit dem Antragsteller darauf geeinigt, von einem vorhabensbezogenen Bebauungsplan zu einem Angebotsbebauungsplan zu wechseln.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Im weiteren Verfahren kann nun die frühzeitige Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Nein, mit dem Antragsteller wurde eine Planungs-und Kostentragungsvereinbarung geschlossen (Beschluss v. 08.01.2024)

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat Schmiechen beschließt:

  1.    Das Bebauungsplanverfahren „Freiflächen PV - Anlage westlich von Unterbergen“ wird nicht mehr als vorhabenbezogener Bebauungsplan, sondern als Angebots - Bebauungsplan mit der Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 26 „Freiflächen PV - Anlage westlich von Unterbergen“ fortgeführt.

 

 

  1.    Der Gemeinderat billigt den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 26 „Freiflächen PV - Anlage westlich von Unterbergen“ in der Fassung vom 16.05.2024, bestehend aus der Planzeichnung, dem Textteil und der Begründung mit vorläufigem Umweltbericht.

 

 

  1.    Es ist das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB), d.h. die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB), durchzuführen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

10:0

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