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Sachverhalt:

 

I. Beschreibung des Vorhabens

 

Auf der Südseite des Wohnhauses Von-Leonrod-Straße 8 in Schmiechen soll ein überdachter Balkon in Stahlbauweise angebracht werden. Der zweigeschossige Balkon mit Glasdach soll 4,40 Meter breit, 2,70 Meter tief und 6,72 Meter hoch werden.

 

II. Fiktionsfrist

 

Eingang:      *

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  *

Nächste Gemeinderatssitzung:   17.06.2024

 

* der Bauantrag wurde bei der Gemeinde eingereicht. Er gilt erst mit Einreichung beim Landratsamt formell als eingegangen.

 

III. Nachbarbeteiligung

 

Es gibt vier Nachbargrundstücke im baurechtlichen Sinne. Die Nachbarunterschriften sind vollständig erbracht.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines rechtsverbindlichen Bebauungsplanes (der Bebauungsplan Nr. 1 „Nördlich der Bahnhofstraße“ beginnt erst direkt beim westlich und nördlich angrenzenden Nachbargrundstück). Das Bauvorhaben beurteilt sich somit nach § 34 BauGB als Vorhaben im nicht überplanten Innenbereich. Das Vorhaben fügt sich ohne Probleme in die nähere Umgebung ein, da es sich im Vergleich zum Gesamtgebäude um ein untergeordnetes Bauteil handelt.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig (brutto): €

Einmalig (brutto): €

Jährlich (brutto): €

Jährlich (brutto): €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Gemeinderat Schmiechen erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

10:0

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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