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Sachverhalt:

Vorgelegt wird der Haushalt- und Finanzplan 2024 bis 2027 und die Haushaltssatzung 2024 zum Download im ALLRIS. Sollte eine Papierform vor der Marktgemeinderatssitzung gewünscht sein, wird um Rückmeldung gebeten. Das Papierexemplar wird nach Wunsch in der Sitzung ausgehändigt bzw. im Büro der Kämmerei bereitgelegt.

 

Den Mitgliedern des Hauptausschusses wurde der 1. Entwurf vom 23.04.2024 zur Sitzung am 30.04.2024 überreicht.

 

In der Sitzung des Hauptausschusses vom 23.04.2024 wurden folgende Änderungen von Ansätzen beraten, die sich seit der Erstellung des 2. Entwurfs vom 03.05.2024 ergeben hatte, diese Empfehlungen sind in den vorliegenden Haushalt- und Finanzplans 2024 - 2027 von Seiten der Verwaltung eingepflegt.

 

1.) statt 270.000,- € Dachsanierung Kloster 50.000,- € für VgV-Verfahren (Baunebenkosten) HHSt. 8830-94200000

 

2.) 50.000,- € VgV-Verfahren (Baunebenkosten) Tiefgarage in 2025 aufnehmen HHSt. 0600-94200000

 

3.) Ansätze Sportheim wegen Eigenanteil MSV prüfen HHSt. 5610-94010000

 

4.) Quartiermanager Nebenkosten ergänzen 11.000,- € HHSt. 4700-65500000

 

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Marktgemeinderat, die Haushaltssatzung und den Haushalts- und Finanzplan 2024 bis 2027 - unter Berücksichtigung der in der Haushaltsberatung vorgenommenen Änderungen - mit den Anlagen nach § 2 Abs. 2 KommHV-Kameralistik, den beizufügenden Anlagen nach § 2 Abs. 2 KommHV-Kameralistik , dem Stellenplan und der Stellenübersicht  nach § 6 KommHV-Kameralistik zu beschließen.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig (brutto): €

Einmalig (brutto): €

Jährlich (brutto): €

Jährlich (brutto): €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

 

Beschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt die Haushaltssatzung und den Haushalt- und Finanzplan 2024 bis 2027 mit den Anlagen nach § 2 Abs. 1 KommHV-Kameralistik, den beizufügenden Anlagen nach § 2 Abs. 2 KommHV-Kameralistik, dem Stellenplan und der Stellenübersicht nach § 6 KommHV-Kameralistik.

 

Der Marktgemeinderat beschließt, das Vorhaben „Rathausneubau - Bauabschnitt 1" aufgrund des anstehenden Beginns des Planerwettbewerbs mit höchster Priorität weiter zu verfolgen. Die Priorisierung der anderen geplanten oder angedachten Projekte erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt, vorzugsweise im Rahmen der nächsten Klausurtagung.

 

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Abstimmungsergebnis: 19:0

 

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