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Sachverhalt:

Der Gemeinderat Steindorf hat am 23.06.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 37 „Gewerbegebiet an der Heinrichshofener Straße“ beschlossen und den Entwurf in der Fassung vom 23.06.2022 gebilligt. 

Die nachfolgend aufgeführten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden in der Zeit vom 01.07.2022 bis 01.08.2022 am Verfahren gem. § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. Die Planung wurde gem. § 3 Abs. 1 BauGB im selben Zeitraum öffentlich ausgelegt.

 

Folgende Träger öffentlicher Belange wurden um Stellungnahme gebeten:

1.

Regierung von Schwaben

2.

Landratsamt Aichach-Friedberg

3.

Regionaler Planungsverband

4.

Gesundheitsamt Aichach-Friedberg

5.

Wasserwirtschaftsamt Donauwörth

6.

Kreisbrandrat / Brandschutzdienststelle

7.

Bayernwerk Netz GmbH

8.

Amt für ländliche Entwicklung

9.

Bayer. Landesverband für Heimatpflege

10.

Gemeinde Merching

11.

Gemeinde Egling a.d. Paar

12.

Gemeinde Schmiechen

13.

Staatliches Bauamt

14.

Deutsche Telekom AG

15.

miecom-Netzservice GmbH

16.

Engergie Südbayern GmbH

17.

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

18.

Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung

19.

Bischöfliche Finanzkammer

20.

Regierung von Schwaben - Gewerbeaufsichtsamt

21.

Bayerischer Bauernverband

22.

Abwasserzweckverband Obere Paar

23.

Bay. Landesamt für Denkmalpflege

24.

bayernetz GmbH

25.

PI Friedberg

26.

Bund Naturschutz in Bayern e.V.

27.

Kreisgruppe für Vogelschutz

28.

Zweckverband zur Wasserversorgung der Adelburg-Gruppe

29.

Industrie- und Handelskammer Augsburg

30.

Amtsgericht Aichach

31.

Vodafone / Kabel Deutschland

32.

Amprion GmbH

33.

Herr Küppersbusch - im Hause

34.

Frau Hutschenreiter - im Hause

 

Von diesen 34 Trägern öffentlicher Belange haben zehn Anregungen oder Bedenken vorgebracht, nämlich:

 

2.

Landratsamt Aichach-Friedberg (5 Fachstellen)

5.

Wasserwirtschaftsamt Donauwörth

6.

Kreisbrandrat / Brandschutzdienststelle

7.

Bayernwerk Netz GmbH

17.

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

29.

Zweckverband zur Wasserversorgung der Adelburg-Gruppe

 

Aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sind zwei Stellungnahmen eingegangen.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

./.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt die Liste zur Kenntnis.

 

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Abstimmungsergebnis: 8:0

 

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