Reduzieren

Sachverhalt:

Inhalt der Stellungnahme vom 22.07.2022:

Die Festsetzungen des Bebauungsplans lassen beachtliche Gebäudeabmessungen zu, deren Wirkung auf das Orts- und Landschaftsbild nicht zu vernachlässigen sind.

Insbesondere aufgrund der zulässigen Höhe der baulichen Anlagen von bis zu 14 m und der abweichenden Bauweise, die Gebäudelängen von über 50 m ermöglicht, muss die Einbindung in das Orts- und Landschaftsbild sichergestellt werden.

Die Gemeinde sollte daher kritisch prüfen, ob die geplanten Eingrünungsmaßnahem ausreichend sind und ggf. nachbessern.

Eine stärkere Eingrünung, Festsetzungen zu fassadengliedernden Elemente (z. B. Fassadenbegrünungen) und/oder eine zum Ortsrand niedrigere (z. B. höhengestaffelte Bebauung), stellen beispielhaft geeignete Maßnahmen dar.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die 14 m Gebäudehöhe werden gestrichen und nur noch 12 m Gesamthöhe bezogen auf eine festgesetzte Höhe zugelassen. Die Gemeinde bewertet die Eingrünungsmaßnahmen als ausreichend für die Eingliederung in das Landschaftsbild.

Die Grünordnung wird überarbeitet und präzisiert.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

Reduzieren
Beschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat Steindorf beschließt den Bebauungsplanentwurf entsprechend der fachlichen Würdigung/ Abwägung zu ändern. 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis: 8:0

 

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
Keine Ergebnisse gefunden.