Sachverhalt:
Inhalt der Stellungnahme vom 22.07.2022:
Die Festsetzungen des Bebauungsplans lassen beachtliche Gebäudeabmessungen zu, deren Wirkung auf das Orts- und Landschaftsbild nicht zu vernachlässigen sind.
Insbesondere aufgrund der zulässigen Höhe der baulichen Anlagen von bis zu 14 m und der abweichenden Bauweise, die Gebäudelängen von über 50 m ermöglicht, muss die Einbindung in das Orts- und Landschaftsbild sichergestellt werden.
Die Gemeinde sollte daher kritisch prüfen, ob die geplanten Eingrünungsmaßnahem ausreichend sind und ggf. nachbessern.
Eine stärkere Eingrünung, Festsetzungen zu fassadengliedernden Elemente (z. B. Fassadenbegrünungen) und/oder eine zum Ortsrand niedrigere (z. B. höhengestaffelte Bebauung), stellen beispielhaft geeignete Maßnahmen dar.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Die 14 m Gebäudehöhe werden gestrichen und nur noch 12 m Gesamthöhe bezogen auf eine festgesetzte Höhe zugelassen. Die Gemeinde bewertet die Eingrünungsmaßnahmen als ausreichend für die Eingliederung in das Landschaftsbild.
Die Grünordnung wird überarbeitet und präzisiert.
Finanzielle Auswirkungen:
x | nein |
| ja, siehe Begründung |