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Sachverhalt:

Inhalt der Stellungnahme vom 30.06.2022:

1. Die Verkehrsflächen der geplanten Erschließung der Gewerbeflächen über die Bürgermeister-Schauer-Straße und den Heinrichshofer Weg und/oder den Weiherweg (Unterlagen hier nicht eindeutig) sind entsprechend des zu erwartenden gewerblichen Verkehrs zu dimensionieren. In der Zuständigkeit der Kreisstraßenverwaltung liegen hierbei die Einmündungsbereiche des Heinrichshofer Wegs und des Weiherwegs in die Hauptstraße (Kreisstraße AIC 18).

 

2. Der gewerblichen Erschließung des Planungsgebiets über den Heinrichshofer Weg wäre aus Gründen den Straßenentwurfs im Knotenpunkte mit der Kreisstraße der Vorzug einzuräumen.

 

3. In den Bebauungsplan sollte die geplante Erschließung mit dem zu erwartenden gewerblichen Schwerlastverkehr aufgenommen werden, um eine ungewollte Überlastung ungeeigneter Verkehrsverbindungen zu vermeiden.

 

4. Die bauleitplanerischen Absichten müssen zwingend Eingang in die aktuell laufende Verkehrswegeplanung zum Ausbau der Ortsdurchfahrt von Steindorf im Zuge der Kreisstraße AIC 18 finden. Das technische Regelwerk zum Straßenentwurf ist vor allem im Hinblick auf die nötigen Schleppkurven, Sichtverhältnisse und die Dimensionierung des Straßenoberbaus im Kreuzungsbereich unbedingt zu berücksichtigen.

 

5. Mit den Planungen besteht ansonsten grundsätzlich Einverständnis.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Für die Erschließung des bestehenden Gewerbegebietes wurde seitens der Gemeinde die Bürgermeister-Schauer-Straße ausgebaut, diese dient auch für die Erschließung der betrieblichen Erweiterung der Fa. Oil Quick.

Die im Bebauungsplan festgesetzte öffentliche Verkehrsfläche der Bürgermeister-Schauer-Straße wurde im Fahrbahnquerschnitt und an den Einmündungsbereichen des Knotenpunktes des Heinrichshofener Weges gem. den Anforderungen an den Güter- und Schwerlastverkehr verbreitert.

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat Steindorf beschließt den Bebauungsplanentwurf entsprechend der fachlichen Würdigung/ Abwägung zu ändern.

 

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Abstimmungsergebnis: 8:0

 

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