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Sachverhalt:

Inhalt der Stellungnahme vom 29.07.2022:

Landwirtschaftliche Belange:

Flächenverlust: Landwirtschaftliche Belange sind durch den Verlust von ca. 1,6 ha Ackerfläche betroffen. Die Fläche wurde in der Bodenschätzung mit der Bodenart Lehm eingestuft und mit 67 bis 76 Bodenpunkten bewertet. Das ist für die landwirtschaftliche Nutzung eine sehr wertvolle Fläche. Der Boden ist tiefgründig und hat eine hohe Ertragsfähigkeit, insbesondere in Trockenjahren ist die Fläche ertragssicher.

 

Erschließung des Gewerbegebiets:

Wenn die Erschließung über den Heinrichshofener Weg und die Bürgermeister-Schauer-Straße erfolgt, dann ist die Zuwegung zu den landwirtschaftlichen Grundstücken am wenigsten eingeschränkt. Da aber in der Ortsrandbegrünung um die Flurnummer 291 an drei Bereichen Bäume ausgespart wurden, und zwar an der Westseite 10 m und 19 m, an der Südostseite 15 m, gehen wir davon aus, dass auch hier Zufahrten geplant sind.

Die Erschließung von Südosten für den LKW Verkehr wird abgelehnt.  Würde der Weiherweg, der in diesem Bereich ca. 4 m breit ist, durch LKW genutzt, dann wird die Nutzung des Weges mit landwirtschaftlichen Maschinen und Erntefahrzeugen stark eingeschränkt.

Wir bitten in den weiteren Planungsschritten die Landwirtschaftlichen Betriebe einzubinden, damit die Zuwegung zu den landwirtschaftlichen Flächen nicht erschwert wird.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Anregung wird in der Abwägung zum Bebauungsplan behandelt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat Steindorf beschließt, dass entsprechend der fachlichen Würdigung und Abwägung keine Änderung der 12. Flächennutzungsplanänderung erfolgt.

 

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Abstimmungsergebnis: 8:0

 

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