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Sachverhalt:

 

I. Beschreibung des Vorhabens

 

Aus dem Gewerbegrundstück Saumweg 2 wurde eine eigenes Grundstück mit 353 m2 herausgemessen. Ein Kaufinteressent möchte über den eingereichten Antrag auf Vorbescheid klären, ob auf diesem Grundstück und auf Teilflächen der umliegenden Grundstücke sein geplantes Vorhaben einer Hundepension mit Hundeschule bauplanungsrechtlich zulässig ist.

 

Geplant ist ein Hauptgebäude mit 4-5 Hundezimmern im Inneren, dazu eine Küche, Lagerraum (für Hundefutter und Trainingsgeräte), Waschraum mit WC und ein Gang mit einer Kundenannahme (Büro), dazu eine entsprechende Auslauffläche für Hunde, 10 KFZ-Stellplätze für Kunden und eine kleine Halle für Hundetraining/Hundeschule bei schlechtem Wetter. Das Gesamtgebäude soll 13 x 18 Meter groß werden (234 m2). Davon entfallen 143 m2 auf die Hundepension und 91 m2 auf die Hundeschule. Eine genaue Betriebsbeschreibung ist als Anlage beigefügt.

 

II. Fiktionsfrist

 

Eingang:      *

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:  *

Nächste Gemeinderatssitzung:   19.07.2024

 

* Seitens der Verwaltung wurden Unterlagen nachgefordert, da der Antrag nicht vollständig ist. Der Antrag gilt daher als noch nicht eingegangen, die Fiktionsfrist hat noch begonnen.

 

III. Nachbarbeteiligung

 

Von dem angegebenen Baugrundstück gibt ein baurechtliches Nachbargrundstück. Die Nachbarunterschrift wurde erbracht. Bedenkt man, dass zum Teil auch das umliegende Grundstück genutzt werden soll, gibt es vier weitere baurechtliche Nachbargrundstücke, Unterschriften liegen nicht vor. Die Nachbarunterschriften sind somit nicht vollständig erbracht.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 21 „Gewerbegebiet Saumweg“.

 

 

Die Gebietsart ist als Gewerbegebiet i.S.d. § 8 BauNVO festgesetzt, ausgeschlossen sind gemäß Nr. 1.4 der Satzung nur Beherbergungsbetriebe, Schrottplätze, Anlagen für soziale Zwecke und Vergnügungsstätten. Hinsichtlich der Art baulichen Nutzung wäre die Hundepension nach Einschätzung der Verwaltung grundsätzlich planungsrechtlich zulässig. Hinsichtlich dem Maß der baulichen Nutzung (Höhenentwicklung) hat sich das Vorhaben an den Vorgaben des Bebauungsplanes zu orientieren. Das geplante Gebäude befindet sich innerhalb dem Baufenster, auch die zulässige GRZ von 0,80 ist in Bezug auf das geplante Gesamtgrundstück (GR 1338 m2, GRZ 0,17) eingehalten. Somit dürfte das Vorhaben dem Grunde nach an dieser Stelle umsetzbar sein.

 

In den Plänen ist für das Baugrundstück (Inselgrundstück) zwar ein Wegegrundstück und ein Geh- und Fahrtrecht farbig eingezeichnet, ein Nachweis hierüber wurde über das Landratsamt beim Bauherrn nachgefordert, aber zumindest bis zum Zeitpunkt der Erstellung der Sitzungsvorlage nicht nachgereicht. Die ordnungsgemäße Erschließung (Geh-/Fahrt-/Leitungsrecht für Ver- und Entsorgung) ist eine zwingende Voraussetzung für eine Umsetzung des Vorhabens, die Erschließung ist daher derzeit nicht gesichert, da das Hauptbaugrundstück nicht an einer öffentlichen Verkehrsfläche anliegt.

 

Ob das Vorhaben aus immissionsschutzrechtlicher umsetzbar ist bzw. ob diesbezüglich Auflagen erteilt werden, ist von der Fachstelle im Landratsamt zu beurteilen. Seitens der Gemeinde kann auf immissionsschutzrelevante Belange verwiesen werden.

 

Stellplätze sind erst in einem eventuellen, späteren Baugenehmigungsverfahren nachzuweisen. Laut Planer sollen 10 Stellplätze errichtet werden. Am ehesten könnte Nr. 9.1 (Handwerks- und Industriebetriebe, 1 Stellplatz je 70 m2 Nutzfläche oder je 3 Beschäftigte) der Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStV) hinsichtlich des Stellplatznachweis herangezogen werden. Danach wären max. 4 Stellplätze notwendig, was zur Erbringung des Stellplatznachweises in jedem Fall ausreichend wäre.

 

Innerhalb der geplanten Grundstücksfläche (im Plan gelb dargestellt) befinden sich 10 Stellplätze, die für das Bauvorhaben Errichtung eines Bürogebäudes Saumweg 2 als Stellplatznachweis dienen. Im Genehmigungsbescheid des Landratsamtes vom 16.03.2023 sind diese Stellplätze als Stellplatznachweis nachweis festgesetzt. Sofern das Vorhaben der Hundepension umgesetzt wird und die Stellplätze für das Bürogebäude entfallen, würde hier ein baurechtswidriger Zustand eintreten.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig (brutto): €

Einmalig (brutto): €

Jährlich (brutto): €

Jährlich (brutto): €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Gemeinderat Schmiechen erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Antrag auf Vorbescheid nicht, dass das Baugrundstück als Inselgrundstück nicht an einer öffentlichen Verkehrsfläche anliegt und keine Grunddienstbarkeiten (Geh-/Fahrt-/Leitungsrecht) nachgewiesen wurden. Das Grundstück ist derzeit nicht erschlossen.

 

Auf immissionsschutzrelevante Belange wird verwiesen.

 

Bedenken der Gemeinde bezüglich des Standorts und der zu erwartenden Emisionen, Größe des Grundstücks im Bezug auf die geplante Bebauung.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

11:0

 

 

Somit abgelehnt.

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