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Sachverhalt:

Vorgelegt wird der Haushalts- und Finanzplan 2024 bis 2027 und die Haushaltssatzung 2024 mit allen erforderlichen Anlagen.

 

Den Mitgliedern des Bau- und Finanzausschusses wurde der 1. Entwurf (Stand: 06.05.2024) zur Sitzung am 13.05.2024 überreicht.

 

In der Sitzung des Bau- und Finanzausschusses vom 13.05.2024 wurden folgenden Änderungen vorgenommen. Diese Empfehlungen sind in den vorliegenden Haushalt- und Finanzplan 2024 - 2027 von Seiten der Verwaltung eingepflegt.

 

1.) HHSt. 1300-52000000: Ansatz von 61.000 € auf 42.000 €

 

2.) HHSt. 1301-52000000: Ansatz von 28.000 € auf 19.000 €

 

3.) HHSt. 6300-51000000: Ansatz von 30.000 € auf 20.000 €

 

4.) HHSt. 8700-13000000: Ansatz von 15.000 € auf 30.000 €

 

5.) HHSt. 8800-14000000: Ansatz von 150 € auf 100 €

 

6.) HHSt. 8800-64000000: Ansatz von 150 € auf 200 €

 

7.) HHSt. 6200-34000000.085: Ansatz von 0 € auf 100.000 €

 

8.) HHSt. 6200-93200000.085: Ansatz von 0 € auf 100.000 €

 

9.) HHSt. 6300-94200000.041: Ansatz von 5.000 € auf 0 €

 

10.) HHSt.6300-9500000.041: Ansatz von 5.000 € auf 0 €

 

11.) HHSt. 6300-9500000.125: Ansatz von 30.000 € auf 70.000 €

 

12.) HHSt. 7000-9500000: Ansatz 75.000 € auf 120.000 €

 

13.) HHSt. 8150-94200000: Ansatz von 30.000 € auf 0 €

 

14.) HHSt. 8150-95000000: Ansatz von 150.000 € auf 0 €

 

15.) HHSt. 8150-95000000.125: Ansatz von 120.000 € auf 150.000 €

 

 

Der vorgelegte Haushalt 2024 schließt in den Einnahmen und Ausgaben im

 

Verwaltungshaushalt mit 3.554.300 €

und im Vermögenshaushalt mit 1.641.000 €

 

Es sind keine Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen vorgesehen (Art. 71 GO).

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 592.300 € festgesetzt (Art. 73 GO).

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für Grundsteuer A und B und Gewerbesteuer werden mit der Haushaltssatzung festgesetzt. Die Hebesätze bleiben gegenüber dem Vorjahr mit 340 v. H. unverändert.

 

Haushaltsausgleich 2024 bis 2027:

 

Die Verpflichtung zum Haushaltsausgleich, d. h. der Deckung der Ausgaben durch Einnahmen in gleicher Höhe, die ihrerseits Ausfluss des Grundsatzes der Sicherung der Aufgabenerfüllung ist (Art. 61 Abs. 1 GO), enthält Art. 64 Abs. 3 Satz 1 GO:

Die beiden Haushaltsteile, Verwaltungshaushalt und Vermögenshaushalt, sind jeweils für sich in Einnahmen und Ausgaben auszugleichen. Einzelheiten zum Ausgleich regelt die KommHV-Kameralistik im fünften Abschnitt.

 

Der Bau- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die Haushaltssatzung und der Haushalts- und Finanzplan 2024 bis 2027 - unter Berücksichtigung der in der Haushaltsberatung vorgenommenen Änderungen - mit den Anlagen nach § 2 Abs. 1 KommHV-Kameralistik, den beizufügenden Anlagen nach § 2 Abs. 2 KommHV-Kameralistik, dem Stellenplan und der Stellenübersicht nach § 6 KommHV-Kameralistik zu beschließen.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Gem. Art. 63 GO hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen, die Haushaltssatzung enthält die Festsetzung des Haushaltsplanes (Art. 64 GO), des Gesamtbetrages der Einnahmen und Ausgaben (Art. 62 Abs. 2 GO), der Verpflichtungsermächtigungen (Art. 67 GO), der Abgabensätze sowie des Höchstbetrages der Kassenkredite (Art. 73 GO).

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig (brutto): €

Einmalig (brutto): €

Jährlich (brutto): €

Jährlich (brutto): €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat Schmiechen beschließt in der öffentlichen Sitzung die Haushaltssatzung 2024 (Art. 63, 65 GO).

 

Der Gemeinderat Schmiechen beschließt in der öffentlichen Sitzung den Haushalt- und Finanzplan 2024 bis 2027 mit den Anlagen gemäß Art. 64 GO i. V. m. § 2 Abs. 1 und Abs. 2 KommHV-Kameralistik.

 

Der Gemeinderat Schmiechen beschließt in der öffentlichen Sitzung den Stellenplan und die Stellenübersicht gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4, § 6 KommHV-Kameralistik.

 

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Abstimmungsergebnis:

11:0

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