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Sachverhalt:

Der Marktgemeinderat des Marktes Mering hat in seiner Sitzung am 18.11.2021 den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 79 „Mering Zentrum" beschlossen. Der Bebauungsplan soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.

Ziel und Zweck der Aufstellung des Bauleitplanes ist der Erhalt und die Stärkung der Ortsmitte als lebendiges Zentrum mit einer gemischten Nutzung aus Wohnen, Einzelhandel und Gewerbe sowie der Erhalt des prägenden Charakters der städtebaulichen Struktur.

 

Der Marktgemeinderat des Marktes Mering hat den Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 79 am 12.10.2023 gebilligt und die Verwaltung mit der Durchführung der Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 beauftragt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) erfolgte vom 03.11.2023 bis zum 08.12.2023.

Der Marktgemeinderat des Marktes Mering hat die Behandlung der Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB in seiner Sitzung am 24.04.2024 abgewogen und beschlossen, den Bebauungsplanentwurf dem Beschluss entsprechend zu ändern. Im Nachgang zu diesem Beschluss fand noch einmal eine Beratung der Verwaltung mit einer Rechtsanwaltskanzlei hinsichtlich der Zulässigkeit einer Erweiterung der bestehenden Schlacht-, Koch­ und Räucheranlage im MU 10 statt. Das Ergebnis dieser Beratung führt dazu, dass der Bebauungsplan noch einmal angepasst werden muss.

 

Dies erfordert eine erneute Abwägung der Stellungnahmen des Landratsamtes Aichach-Friedberg sowie der Abt. Immissionsschutz des Landratsamtes Aichach-Friedberg.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

./.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

Antrag zur Geschäftsordnung auf persönliche Beteiligung von MGR Spengler:

 

Der Marktgemeinderat beschließt den Ausschluss an der Beratung und Beschlussfassung aufgrund persönlicher Beteiligung von Herrn MGR Spengler für die TOPs 3 und 4.

 

 

Abstimmungsergebnis: 21:0 (MGR Stößlein abwesend; MGR Spengler

   ausgeschlossen)

 

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Beschluss

 

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