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Beratungsfolge

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Sachverhalt

2007 wurde mit dem Bauabschnitt I für die Sicherung, bzw. Neuerstellung der Friedhofsmauer am „Alten Friedhof“ begonnen, 2008 und 2009  wurde der Bauabschnitt II fertiggestellt.

Um den BA III  in Angriff nehmen zu können, müssen vorab, während der erlaubten Fäll- und Schnittzeit (lt. Bundesnaturschutzgesetz dürfen im Zeitraum vom 01. März bis einschl. 30. September keine Bäume gefällt, bzw. beschnitten werden)  am südwestlichen Hang Bäume gefällt, bzw. Büsche, Bäume entfernt werden. Hierfür wurde bereits mit den Anliegern verhandelt,  (eine mündliche positive Zusage besteht bereits, jedoch vor Baubeginn wird eine schriftliche Zusage zur Betretung, Befahrung, etc. des Grundstückes eingeholt; die Privatgrundstücke müssen nach Beendigung der Baumaßnahme wieder in den ursprünglichen Zustand hergestellt werden)  da auch der Zugang, bzw. ein Teil der Bauarbeiten über private Grundstücke erfolgen muss.    Die Sanierungslänge der Mauer beläuft sich auf ca. 50 m. 

Die Kosten für die Baumeisterarbeiten wurden von einem Ingenieurbüro auf ca. 440.000,00 € geschätzt, die Kosten für eine Baugrunderkundung werden sich lt. Kostenschätzung auf ca. 5.000,-- €  belaufen,  die Planungsleistungen, einschließlich der Bauleitung, Bauüberwachung, Beweissicherung, etc. wurden mit ca. 80.000,-- € angegeben (alle Summen sind Bruttosummen).

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

X

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2016:  ges. ca. 525.000,-- €

Einmalig 2015: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

Die Baumaßnahme ist bereits im Finanzplan unter HHSt. 7500-9420 – 90.000,00 € , und unter HHSt. 7500-9500 480.000,-- €  enthalten.

 

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Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt:

 

 

-          die Durchführung der Baumaßnahme 2016

 

-          die Fällung der für die Baumaßnahme hinderlichen Bäume bis zum 01. März 2016

 

-          die Vergabe des Planungsauftrages an das o.g. Ingenieurbüro

 

-          dass durch die Verwaltung alle für die Baumaßnahme notwendigen Ausschreibungen und Vergaben durchgeführt und beauftragt werden können. 

 

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Anlage/n

Lagepläne

 

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