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Beratungsfolge

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Sachverhalt

I. Beschreibung des Vorhabens

 

Das Bauvorhaben wurde bereits mehrfach im Bau- und Umweltausschuss behandelt. In der Sitzung am 13.10.2014 wurde das gemeindliche Einvernehmen zum Umbau des Einfamilienhauses erteilt. Mit Bescheid vom 17.10.2014 wurde das beantragte Vorhaben durch das LRA genehmigt. Das genehmigte Bauvorhaben soll nach der neu vorgelegten Planung in folgenden Punkten verändert ausgeführt werden:

 

Der Studiodachaufbau mit Dachterrasse entfällt.

       

Der südseitig geplante Balkon wird vergrößert.

Der Wegfall des Studiodachaufbaues und der Dachterrasse soll durch die Vergrößerung des Balkones auf der Südseite kompensiert werden. Der bisherige Balkon war mit einer Länge von 6,40 m und einer Tiefe von 1,5 m geplant. Der neu dargestellte, vergrößerte Balkon weist eine Länge von 5,52 m und eine Tiefe von 3,07 m auf.

 

Die Rücksprünge an der nordseitigen Straßenfassade entfallen.

Hierbei handelt es sich um einen geringen Mauerversatz von ca. 30 cm im Bereich der westlich integrierten Garage. Bei der neuen Planung entfällt der  Versatz nach Norden. Die Garage verläuft mit der nördlichen Hauswand in einer Flucht.

 

Auf der Südseite wird das Gebäude in der Tiefe reduziert, so dass ein einheitlicher Abschluss mit dem Nachbargebäude, Lindengreppenstraße 17 nicht mehr gegeben ist. Das neu geplante Gebäude ist auf eine Länge von 5,91 m um 40 cm rückversetzt. Der Baukörper reduziert sich in der Tiefe der westlichen Grenzbebauung.

 

Insgesamt wird durch die beantragten Änderungen der bereits genehmigte Baukörper um ein Wesentliches reduziert.

 

 

 

II. Fiktionsfrist

 

Eingang:

23.12.2015

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:

23.02.2016

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:

15.02.2016

 

 

 

 

III. Nachbarbeteiligung

 

Die Nachbarunterschriften des westlich, östlich und südlich angrenzenden Grundstückes liegen vor. Die Unterschrift des Eigentümers des Grundstückes, welches nach süd-osten über eine Grenzpunktberührung rein baurechtlich als Nachbargrundstück zu werten ist, liegt nicht vor.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Das Vorhaben liegt im Innenbereich. Nach § 34 BauGB fügt sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

Durch die generelle Reduzierung des Baukörpers sind nachbarschützende Belange nicht negativ berührt.

Die angezeigten Veränderungen der Umbaumaßnahme lösen keinen weiteren Stellplatzbedarf aus.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2016: €

Einmalig 2016: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Vorhaben, da sich dieses nach § 34 BauGB einfügt.

 

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Anlage/n

Eigabeplan aktuell – Stand 14.12.2015

Eingabeplan genehmigt aus 2014

 

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