Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren
Sachverhalt

Von Seiten der Verwaltung wird beantragt, im Bereich der Unterberger Straße nach der Parkbucht ab HsNr. 1b und bis 15 m vor die Bushaltestelle (wird offiziell bedient) nahe der Einmündung Albrecht-Dürer-Straße fahrbahnseitig versetzt absolute Haltverbote (Zeichen 283) aufzustellen.

 

Zwischen dem Ende der Parkbucht bei HsNr. 1 und HsNr. 1b wird zudem die Errichtung einer Kurzparkzone (Zeichen 314 mit dem Zusatzeichen „Parkscheibe/30 Minuten“) beantragt.

 

Anlass hierfür ist das seit einigen Monaten festgestellte verstärkte Parkverhalten insbesondere im Bereich oberhalb der Parkbucht. Dieses führt durch die Gesamtlänge der hintereinander am Fahrbahnrand parkenden Fahrzeuge zu großen Problemen. Die Länge die ein Fahrzeugführer (aus Richtung Marktmitte kommend) zurücklegen muss beträgt nicht selten 40 Meter, ohne, dass die Möglichkeit besteht in einer Lücke den Gegenverkehr, der kein Hindernis auf seiner Seite hat, vorbeizulassen.

Hierbei entstehen oft problematische Begegnungen, da der eigentlich bevorrechtigte Fahrer ab und an sein vermeintliches Recht einfordert, der andere aber auch nicht rechtzeitig zur Seite fahren kann, da er den Gegenverkehr oft erst erkennt, sobald er selbst schon an einem Teil der parkenden Fahrzeuge vorbeigefahren ist. 

Die beantragte Regelung hätte zudem den erhofften Nebeneffekt, dass Fahrzeugführer durch das beidseitig versetzte Parkverhalten ihre Geschwindigkeit entsprechend anpassen müssen.

 

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die nach Ziffer 1 der VwV zu § 45 der Straßenverkehrsordnung zu beteiligende Polizeiinspektion Friedberg hat zusammen mit der Straßenverkehrsbehörde die Situation vor Ort geprüft.

 

Die Polizei sieht eine Regelung mittels Kurzparkzone mit einer Länge von ca. 20 m, einem darauf folgenden absoluten Haltverbot mit gleicher Länge und einem absoluten Haltverbot gegenüber dieser beiden Bereiche als sinnvoll an. Im weiteren Verlauf sieht sie allerdings noch keine Notwendigkeit für weitere absolute Haltverbote. Hier solle man erst abwarten, wie sich das Parkverhalten in Zukunft tatsächlich entwickelt.

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

X

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2016: ca. 2.500 € Material und Arbeitskosten

 

Einmalig 2016: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

Reduzieren
Beschlussvorschlag

Im Bereich vom Ende der Parkbucht bei HsNr. 1 wird in südwestlicher Richtung auf einer Länge von 20 m eine Kurzparkzone mit einer Parkzeit von 30 Minuten errichtet. Unmittelbar daran schließt sich die Errichtung eines absoluten Haltverbotes auf einer Länge von 20 m an. Gegenüber dieses Haltverbotes und der Kurzparkzone wird ein weiteres absolutes Haltverbot errichtet (Länge 40 m).

 

60 m nach der Parkbucht wird auf selbiger Seite ein weiteres absolutes Haltverbot auf einer Länge von 20 m errichtet. An dessen Ende wird auf der gegenüberliegenden Seite auf einer Länge von 20 m wiederum ein absolutes Haltverbot errichtet. Dieses Vorgehen setzt sich entsprechend bis 15 m vor dem Zeichen der Bushaltestelle fort.

 

Die zuständige Straßenverkehrsbehörde der Verwaltungsgemeinschaft Mering wird angewiesen, hierfür eine verkehrsrechtliche Anordnung zu erstellen.

 

Reduzieren
Anlage/n

1 Ortsplan

 

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
Keine Ergebnisse gefunden.