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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Moorenweis betreibt das Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Moorenweis – Kalkofenstraße“ Gemarkung Moorenweis weiter voran. Mit Schreiben vom 28.01.2016 beteiligt die Gemeinde Moorenweis die Gemeinde Steindorf nach § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB erneut und fordert dazu auf, Stellung zu nehmen.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Durch die 2. Änderung des BeBau-Planes „Moorenweis - Kalkofenstraße“ der Gemeinde Moorenweis, werden keine Belange der Gemeinde Steindorf berührt.

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Beschlussvorschlag

Der GR Steindorf beschließt, keine Einwände, keine Anregungen und keine Änderungen bzgl. der erneuten Beteiligung zur 2. Änderung des BeBauPl „Moorenweis - Kalkofenstraße“ Gemarkung Moorenweis vorzubringen, da Belange der Gemeinde Steindorf nicht berührt werden.

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Anlage/n

 

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