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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der öffentlich-rechtliche Schulvertrag zur Regelung der Rechtsbeziehungen für die Mittelschule Kissing zwischen der Gemeinde Kissing, dem Markt Mering und der Gemeinde Ried vom 31.07.2013 regelt in § 7 Abs. 2 folgendes:

 

"Investitionen über 25.000 € und die entsprechenden Ansätze für den Vermögenshaushalt der Gemeinde Kissing des Folgejahres werden von den Ersten Bürgermeistern der beteiligten Kommunen jeweils im November des laufenden Jahres gemeinsam festgelegt und dem Gemeinderat der Gemeinde Kissing zur endgültigen Festsetzung vorgeschlagen."

 

Demzufolge hat hat die Gemeinde Kissing mit Schreiben vom 30.11.2015 die geplanten Investitionen für die Mittelschule für das Jahr 2016 mitgeteilt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Nach der Geschäftsordnung des Marktes Mering ist der Marktgemeinderat für die Zustimmung zuständig.

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat nimmt von den im Jahr 2016 geplanten Investitionen der Gemeinde Kissing an der Mittelschule Kissing zustimmend Kenntnis.

 

 

 

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Anlage/n

Schreiben der Gemeinde Kissing vom 30.11.2015

 

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