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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 08.05.2014 regelt in § 3 Abs. 5: „Die ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitglieder erhalten für dienstlich veranlasste Tätigkeiten Reisekosten und Tagegelder nach den Sätzen des Bayerischen Reisekostengesetzes.“ Zur Abrechnung vorgelegt wurden nunmehr beispielsweise auch Fahrten innerhalb des Gemeindegebietes zu Veranstaltungen wie Firmenjubiläum, Richtfest Hochbehälter, Volkstrauertag etc..

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Seitens der Verwaltung und offensichtlich auch der Mitglieder des Gremiums war bislang davon ausgegangen worden, dass o.g. Fahrten mit der Pauschalentschädigung abgegolten sind, da entsprechende Anträge nicht vorgelegt wurden. Um hier Klarheit zu schaffen wird vorgeschlagen, den Satzungstext entsprechend zu präzisieren.

 

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Beschlussvorschlag

Die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts erhält in

§ 3 Abs. 5 folgende Sätze 2 und 3:

„Das gilt nicht für Fahrten im Gemeindegebiet, die ohne tatsächliche Beauftragung durch den Ersten Bürgermeister erfolgen. Diese Fahrten sind mit der Pauschalentschädigung abgegolten.“

 

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Anlage/n

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