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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Bauherr will mittels Vorbescheid abklären, ob die Errichtung eines rollstuhlgerechten Wohngebäudes mit Einliegerwohnung und Garagen baurechtlich zulässig ist.

 

Eingang:03.03.2016

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:03.05.2016

Nächste Gemeinderatssitzung:17.03.2016

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Das zu bebauende Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich des OT Eresried. Nach kürzlich geführten Gesprächen mit der Baurechtsabteilung im LRA AIC-FDB ist die Gemeinde der Auffassung, dass das Vorhaben baurechtlich nach § 34 BauGB zu beurteilen ist. Das Gebäude fügt sich in die nähere Umgebung ein. Zu beachten ist eine Anbauverbotszone von 15 m längs der Kreisstraße und eine mögliche gewerbliche Nutzung auf dem Nachbargrundstück.

 

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Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat Steindorf erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauvorhaben, da sich dieses nach § 34 BauGB einfügt, unter dem Vorbehalt der bauaufsichtlichen Prüfung des Anbauverbotsstreifens entlang der Kreisstraße und der bauplanerischen Entwicklung des Nachbargrundstückes.

 

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Anlage/n

 

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