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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die Bauwerber beabsichtigen die Errichtung eines Vereinsheimes mit dem Neubau des Burschenheimes, als Anbau an das bestehende Sportheim. Das BV entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 8 „Sportplatz“ in der aktuellen Fassung und wird im Rahmen des Genehmigungsfreistellungsverfahrens (GFStV.) behandelt.

 

Eingang der Bauunterlagen:11.03.2016

Ende der Fiktionsfrist:11.04.2016

nächste Gemeinderatssitzung:04.04.2016

 

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Anlage/n

 

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