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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Von Seiten der Verwaltung wird beantragt, das in der Lechstraße zwischen Einmündung Holzgartenstraße und Flößerstraße bestehende absolute Haltverbot (Zeichen 283) im Bereich der Hausnummer 16  zu erweitern.

 

Hintergrund ist die Feststellung, dass sich das Parkverhalten nach Umsetzung des Bau- und Umweltausschussbeschlusses vom 09.11.2015, den bislang bestehenden Haltverbotsbereich auf der östlichen Fahrbahnseite der Lechstraße bis zur Einmündung in die Flößer-

straße zu verlängern, ungewollt aber absehbar auf die andere Fahrbahnseite verlagert hat.

 

Der Großteil der Straßenlänge auf der Westseite der Lechstraße verfügt über einen abgesenkten Gehweg mit einigen anliegenden Grundstücksaus- und zufahrten.

 

Die Straßenverkehrsordnung verbietet aber bereits das Parken vor abgesenkten Bordsteinen (§ 12 Abs.3 Nr. 5). Weiterhin verbietet die StVO die Aufstellung von Verbotszeichen, wenn  bereits ein Verbot existiert (in diesem Fall das Parken vor abgesenkten Bordsteinen). Verkehrszeichen die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben sind nicht anzuordnen (VwV-StVO zu den §§ 39 bis 43).

 

Daher lautet der Antrag aufgrund der rechtlichen Voraussetzungen nur dahingehend, das bestehende absolute Haltverbot auf der Westseite der Lechstraße vom Kurvenbereich nahe Einmündung Holzgartenstraße bis zum Beginn der  Grundstücksausfahrt der HsNr. 16 zu verlängern.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die nach Ziffer 1 der VwV zu § 45 der StVO zu beteiligende Polizeiinspektion Friedberg hat dazu am 18.02.2016 Stellung genommen und sieht keine rechtlichen Bedenken.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

X

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 20166:  ca. 290 € Arbeits- und

                                          Materialkosten

Einmalig 20166: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschlussvorschlag

Der bisher als absolutes Haltverbot ausgeschilderte Bereich auf der westlichen Fahrbahn-

seite der Lechstraße wird nunmehr bis zur Grundstückszufahrt bei HsNr. 16 verlängert.

 

Die zuständige Straßenverkehrsbehörde der Verwaltungsgemeinschaft Mering wird angewiesen, eine entsprechende Anordnung zu erlassen.

 

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Anlage/n

 

 

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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