Von Seiten der Verwaltung wird beantragt, das in der Lechstraße zwischen Einmündung Holzgartenstraße und Flößerstraße bestehende absolute Haltverbot (Zeichen 283) im Bereich der Hausnummer 16 zu erweitern.
Hintergrund ist die Feststellung, dass sich das Parkverhalten nach Umsetzung des Bau- und Umweltausschussbeschlusses vom 09.11.2015, den bislang bestehenden Haltverbotsbereich auf der östlichen Fahrbahnseite der Lechstraße bis zur Einmündung in die Flößer-
straße zu verlängern, ungewollt aber absehbar auf die andere Fahrbahnseite verlagert hat.
Der Großteil der Straßenlänge auf der Westseite der Lechstraße verfügt über einen abgesenkten Gehweg mit einigen anliegenden Grundstücksaus- und zufahrten.
Die Straßenverkehrsordnung verbietet aber bereits das Parken vor abgesenkten Bordsteinen (§ 12 Abs.3 Nr. 5). Weiterhin verbietet die StVO die Aufstellung von Verbotszeichen, wenn bereits ein Verbot existiert (in diesem Fall das Parken vor abgesenkten Bordsteinen). Verkehrszeichen die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben sind nicht anzuordnen (VwV-StVO zu den §§ 39 bis 43).
Daher lautet der Antrag aufgrund der rechtlichen Voraussetzungen nur dahingehend, das bestehende absolute Haltverbot auf der Westseite der Lechstraße vom Kurvenbereich nahe Einmündung Holzgartenstraße bis zum Beginn der Grundstücksausfahrt der HsNr. 16 zu verlängern.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Die nach Ziffer 1 der VwV zu § 45 der StVO zu beteiligende Polizeiinspektion Friedberg hat dazu am 18.02.2016 Stellung genommen und sieht keine rechtlichen Bedenken.
Finanzielle Auswirkungen:
| nein |
X | ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig 20166: ca. 290 € Arbeits- und Materialkosten | Einmalig 20166: € |
Jährlich: € | Jährlich: € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: