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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 22.10.2015 den Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst, welche anläßlich der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 65 „Bei der Wertstoffsammelstelle“ erforderlich wurde.

Während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 11.12.2015 bis 22.01.2016 gingen Bedenken und Anregungen verschiedener Träger öffentlicher Belange ein, welche unter den vorangegangenen TOP´s behandelt wurden und entsprechend der Beschlussfassung in die Planung eingearbeitet wurden.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

./.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat stellt die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 65 „Bei der Wertstoffsammelstelle“, bestehend aus der Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 20.04.2016 unter Berücksichtigung der Änderungen aus der vorangegangenen Abwägung der Träger öffentlicher Belange, fest.

Die Verwaltung wird beauftragt, die 11. Flächennutzungsplanänderung zur Genehmigung beim Landratsamt Aichach-Friedberg vorzulegen.

 

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Anlage/n

Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht

jeweils in der Fassung vom 20.04.2016

 

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