Die CSU Fraktion beantragte in der Marktgemeinderatssitzung vom 17.12.2015 (Top Ö 9) eine Ausschilderung von Parkflächen. Beschlossen wurde in Folge die grundsätzliche Einführung von Hinweisschildern für Parkflächen.
Je ein Vertreter der Fraktionen und der Straßenverkehrsbehörde erarbeiteten daraufhin ein Gesamtkonzept für ein Parkleitsystem in Mering.
Um das beantragte, komplexe Beschilderungssystem nicht versehentlich durch Umformulierung des Antragstextes ungewollt zu verändern, folgt der Antrag wortgemäß:
Begründung:
•Ein Parkleitsystem erleichtert das Auffinden von Parkraum im Innenbereich und erhöht so die Attraktivität von Mering für Besucher von außerhalb.
•Auch Einheimische kennen nicht alle Parkmöglichkeiten und profitieren vom Parkleitsystem.
•Ein Parkleitsystem fördert Mering als Einkaufsstadt.
•Mering kann als Vorteil herausstellen, dass Parken kostenlos ist.
•Die vorgeschlagene Lösung ist kostengünstig und robust.
Details:
•Mering bietet im Innenraum ca. 600 Parkplätze an (Bild 1), in etwa die Hälfte öffentlich und die andere gewerblich.
•Der Besucher wird über eine Parkroute im Innenbereich an einer Vielzahl dieser Parkmöglichkeiten vorbeigeführt. Zur Parkroute führen entsprechende Zubringerstrecken (Bild 2).
•Entlang der Parkroute wird der Autofahrer über 12 leicht verständliche Schilder geführt (Bild 3).
•Ausgehend von der Parkroute werden über 12 Zusatzschilder weitere Parkmöglichkeiten angeboten (Bild 4).
•Autofahrer, die von außen in den Innenbereich von Mering wollen, werden über 6 entsprechende Infotafeln über das System in Kenntnis gesetzt. Über 8 Hinweisschilder „Zur Parkroute“ wird der Autofahrer zusätzlich geführt.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Die nach Ziffer 1 der VwV zu § 45 der Straßenverkehrsbehörde zu beteiligende
Polizeiinspektion Friedberg hat dazu Stellung genommen und grundsätzlich keine Einwände.
Ebenso wie die Straßenverkehrsbehörde teilt sie aber die Einschätzung, dass die tatsächliche Aufstellung der Schilder unter Umständen von den vorgeschlagenen Positionen leicht abweichen muss, da an bestehenden Verkehrszeichen, die für die Sicherheit des fließenden Verkehrs erforderlich sind (z.B. vorfahrtsregelnde Zeichen), keine Hinweisschilder sonstiger Art angebracht werden dürfen. Auch ist die Sicherheit von Nutzern des Gehweges als vorrangig zur Sichtbarkeit der Parkroutenschilder anzusehen. Dieser Grundsatz muss auch für den Vorrang der Sichtbarkeit von Verkehrsschildern (die für den fließenden Verkehr bindend sind) gegenüber den Parkroutenschildern gelten.
Die Straßenverkehrsbehörde weist darauf hin, dass wenn die großen Info-Schilder den Hinweis „kostenloses Parken in Mering“ enthalten sollen, ein eigenständiger, mehrheitsfähiger Antrag für die Abschaffung des Parkautomaten bzw. des kostenpflichtigen Parkens in der Bahnhofstraße erforderlich wird.
Bzgl. der Abmessungen der Schilder wird von Seiten der Straßenverkehrsbehörde vorgeschlagen, die Größe von maximal 100 (besser 75 cm) x 20 cm für die Parkroutenschilder und von maximal 1 Quadratmeter (ca. 118 x 84 cm, Format DIN A0) für die größeren Info-Schilder nicht zu überschreiten.
Das Staatliche Bauamt Augsburg wurde ebenfalls um Stellungnahme gebeten, da sich sowohl 2 der großen Info-Beschilderungen an der Staatsstraße 2052 befinden, als auch 2 der kleineren Parkroutenschilder sich nahe des Kreisverkehrs befinden.
Das Staatliche Bauamt Augsburg hat mündlich Stellung genommen und erklärt sich vom Grundsatz her mit der Aufstellung einverstanden.
Allerdings wurde deutlich gemacht, dass der Zusatztext „Bitte diesen Schildern folgen und die Parkscheibe nicht vergessen!“ als keinesfalls erforderlich angesehen wird. Vielmehr sieht man die Gefahr, dass der Fahrzeugführer beim Lesen des Textes in Verbindung mit den anderen Textinformationen zu lange abgelenkt wird und während dieser Zeit nicht aufmerksam das Verkehrsgeschehen beobachten kann. Das Staatliche Bauamt lehnt diesen Textbaustein auf Schildern an der Staatsstraße ab.
Diese Problematik sieht sowohl die Polizei als auch die Straßenverkehrsbehörde, deshalb raten diese auch deutlich von diesem Zusatztext auf den übrigen Info-Schildern ab.
Weiterhin behält sich das Staatliche Bauamt vor, dass vor der tatsächlichen Umsetzung der Beschilderung an der Staatsstraße die Details über Text und Abmessungen der Schilder nochmals besprochen werden und ggf. Änderungen bzw. Anpassungen umgesetzt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
| nein |
X | ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig 2016: ca. 3.420 € reine Materialkosten (für die iInfo-Schilder als auch für die Parkroutenschilder) zzgl. Arbeitskosten (stark abhängig von der jeweils tatsächlich vorgefundenen Situation an den einzelnen Aufstellplätzen. Bei Annahme, dass in jedem 3. Fall der Parkroutenschilder kein eigener Rohrpfosten gesetzt werden muss, sondern bestehende Pfosten verwendet werden können): ca.3.500 € Diese Angaben umfassen die Beschlussvorlage der Alternative B. | Einmalig 2016: |
Jährlich: laufende Unterhaltskosten | Jährlich: € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: