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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Bauherr plant den Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle. Die Verwaltung sieht dieses Vorhaben als im Gebiet des Innenbereichs nach § 34 BauGB liegend.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Das Vorhaben liegt im Innenbereich und ist baurechtlich nach § 34 BauGB zu beurteilen.

Die Mehrzweckhalle fügt sich in die nähere Umgebung ein.

 

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Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat Steindorf erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauvorhaben, da sich dieses nach § 34 BauGB einfügt.

 

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Anlage/n

 

 

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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