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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Marktgemeinderat hat beschlossen, die Ausweisung eines Gewerbegebietes westlich der Bahn anzugehen. Im Flächennutzungsplan ist hierzu eine entsprechende Festsetzung vorgenommen worden. Die Fläche reicht von der Friedenaustraße nach Norden, parallel zur Bahn, bis zum Hirschgehege und umfasst ca. 103.000 m² mit über 20 Eigentümern (vergleiche anliegenden Kartenauszug).

 

In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass in den Verhandlungen die Vorstellungen der Grundstückseigentümer und der Marktgemeinde weit auseinander liegen. Es ist daher notwendig externe Sachkenntnis - was Verwertbarkeit von Gewerbeflächen und die hierfür erforderlichen Erschließungskosten betrifft - einzuholen. Ohne konkrete Zahlen und fachliche Abschätzungen werden die Verhandlungen im ungefähren bleiben.

Des Weiteren ist die Verwaltung nicht so ausgestattet, dass zeitintensive Gespräche  in einem vertretbaren zeitlichen Rahmen für ein Gewerbegebiet dieser Größenordnung zum Erfolg führen.

 

Es ist daher die grundsätzliche Entscheidung zu treffen, ob mit einem Projektentwickler gearbeitet wird.

 

Die Firma KFB Baumanagement GmbH ist eine erfahrene Firma auf diesem Gebiet. Die Zusammenarbeit mit der Gemeinde Aindling ist nach Auskunft des dortigen Bürgermeisters gut und zur vollen Zufriedenheit gelaufen.

Herr Rüger wird sich und seine Firma, sowie die finanziellen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in der Sitzung vorstellen.  

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

Eine Gemeinde kann mit einem Baulandentwickler zusammenarbeiten. Das Bauleitverfahren bleibt jedoch in der Verantwortung der Gemeinde.

Herr Rüger hat in den Vorgesprächen dargelegt, dass seine Vorgehensweise so ist, dass nicht unbedingt seine Firma die Grundstücke erwerben muss, sondern er eher darauf hinwirkt, dass die Gemeinde selbst Eigentümer wird. Hier stellt sich dann allerdings die Frage der Mittelbereitstellung, was aber erst für die nächsten Haushaltsjahre relevant sein dürfte. Zunächst geht es darum, die Verkaufsbereitschaft der Eigentümer zu ermitteln und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bei der Verwertung von Gewerbeland dem Verkäuferkreis nahe zu bringen.

 

Grundsätzlich kann eine Bauleitplanung auch erst dann in Angriff genommen werden, wenn ausreichend Anfragen von ansiedlungswilligen Firmen gegeben sind. Es ist jedoch zu bedenken, dass ohne bebaubare Grundstücke keine schnellen Entscheidungen getroffen werden können und daher auch keine konkreten Verkaufsverhandlungen mit ansiedlungswilligen Firmen möglich sind, frei nach dem Motto: Wer ist zuerst da, der Investor oder die Gewerbefläche?

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2016: €

Einmalig 2016: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat will ein Gewerbegebiet westlich der Bahnlinie, wie im Flächennutzungsplan dargestellt, realisieren.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Firma KFB Baumanagement GmbH Vertragsverhandlungen über die Projektentwicklung aufzunehmen.

 

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Anlage/n

Lageplan

 

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