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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sie haben uns mit Schreiben vom 10.12.2015 zu o.g. Verfahren beteiligt: Seitens der Fachstellen Naturschutz, Denkmalpflege und Kreisbaumeister wurden keine Einwendungen erhoben.

Der Immissionsschutz verweist auf die Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 65, wonach eine schalltechnische Untersuchung erforderlich ist.

 

Die Stellungnahme des Bodenschutzrechts bitten wir zu berücksichtigen. Weitere Anregungen werden nicht vorgebracht.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die Anregungen der Unteren Immissionsschutzbehörde betreffen den Bebauungsplan und nicht den Flächennutzungsplan.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

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Beschlussvorschlag

Der Marktgemeinderat beschließt die Anregungen zur Kenntnis zu nehmen.

 

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Anlage/n

 

 

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