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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Vorgelegt wird ein Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2016 mit allen erforderlichen Anlagen.

 

Der Haushalt 2016 schließt in den Einnahmen und Ausgaben im

 

Verwaltungshaushalt mit 1.971.600 EUR               (2015: 2.131.600 EUR)

und im Vermögenshaushalt mit 2.164.000 EUR (2015: 1.754.400 EUR).

 

Die Haushaltssatzung sieht keine Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen vor.

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 300.000 EUR festgesetzt

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für Grundsteuer A und B und Gewerbesteuer werden mit der Haushaltssatzung auf 330 v. H. festgesetzt.

 

Im Jahr 2016 können aus dem Verwaltungshaushalt wieder Mittel in Höhe von 106.700 EUR dem Vermögenshaushalt zugeführt werden.

 

Der diesjährige Investitionsbedarf kann weiterhin durch vorhandene Rücklagenmittel gedeckt werden. Gemäß Haushaltsplanung verbleiben über das Jahresende 2016 hinaus rund 940.000 EUR in der allgemeinen Rücklage, was den Gestaltungsspielraum für die Folgejahre entsprechend positiv erscheinen lässt.

 

Es ist zu beachten, dass aufgrund des Investitionsbedarfs im Vermögenshaushalt voraussichtlich auch kommendes Jahr eine beträchtliche Rücklagenentnahme zu Zwecken des Haushaltsausgleichs vonnöten sein wird. Somit muss die Finanzplanung auch künftig so gestaltet werden, dass ein dem Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit entsprechender, nachhaltiger Umgang mit den Ersparnissen der Gemeinde sichergestellt ist.

 

Die Einnahmeentwicklung im Verwaltungshaushalt gestaltet sich positiv. Das gilt dabei nicht nur für die Gewerbesteuer, sondern auch für sämtliche Steuerbeteiligungsbeträge wie z. B. der Einkommenssteuer. Auch die im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs gewährte Investitionspauschale steigt im Jahr 2016 auf 110.000 EUR an.

 

 

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Gem. Art. 62 Abs. 1 GO hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzungen des Haushaltsplanes, des Gesamtbetrages der Einnahmen und Ausgaben, der Verpflichtungsermächtigungen, der Abgabensätze sowie des Höchstbetrages der Kassenkredite (Art. 62 Abs. 2 GO).

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2016: €

Einmalig 2016: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschlussvorschlag
  1. Der Gemeinderat Steindorf beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2016 mit allen Anlagen und Bestandteilen, wie in der Anlage beigefügt.
     
  2. Der Finanzplan wird, wie in der Anlage beigefügt, beschlossen.
     
  3. Der Stellenplan wird, wie in der Anlage beigefügt, beschlossen.

 

 

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Anlage/n

Haushaltssatzung 2016 mit Haushaltsplan 2016

 

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