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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Inhalt des Berichtes:

 

Nach § 9 der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates sind Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren, Vorhaben der Gebäudeklassen 1 und 2 bei Zustimmung aller Nachbarn, einfache bauliche Anlagen einschließlich Änderungen und Erweiterungen bei Nachbarzustimmung und Bauanträge mit genehmigtem Vorbescheid durch die Verwaltung zu entscheiden.

Folgende Vorhaben wurden seit dem 20.04.2016 an das Landratsamt Aichach-Friedberg weitergeleitet:

 

a) Vorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren:

1. Aufstockung eines Flachdachbungalows mit Treppenhaus, Reifersbrunner Str. 36

 

b) Vorhaben der Gebäudeklassen 1 und 2 und einfache bauliche Anlagen einschließlich Änderungen und Erweiterungen:

1. Anbau an ein bestehendes Wohnhaus und Vergrößerung einer bestehenden Garage mit Anpassung an den Bestand, Haydnstr. 1

2. Erhöhung des Dachstuhles und Ausbau des Dachgeschosses mit einer Dachgaube, Zeppelinstr. 2

 

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Anlage/n

 

 

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