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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 12.05.2016 wurde durch das Gremium beschlossen, dass der Träger Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Schwaben bei den „Nemos“ an der Grundschule II Amberieustraße weitere Betreuungsplätze anbieten soll. Dazu sind durch die Leitung in der Kalenderwoche 21/2016 die Zusagen an die Eltern verschickt worden.

Somit konnten alle Eltern mit einem Betreuungsplatz bedient werden.

 

Nun stellt sich die Frage, ob die Betreuungsgebühren entsprechend angepasst werden sollen. Die Horte bzw. die verlängerte Mittagsbetreuung werden von den freigemeinnützigen Trägern AWO und Frohsinn e.V. verwaltet. Die Erhöhung der Gebühren würde in erster Linie den Trägern zugute kommen.

Da durch die Defizitvereinbarungen die Deckung der Mehrausgaben der Markt Mering übernimmt, würde sich hier in zweiter Linie die Höhe der Defizite reduzieren.

 

Die monatlichen Gebühren liegen in Mering momentan bei::

 

Buchungszeiten:

Gebühren

3-4 Stunden täglich

80,00 EUR

4-5 Stunden täglich

88,00 EUR

5-6 Stunden täglich

96,00 EUR

6-7 Stunden täglich

104,00 EUR

 

Die Betreuungsgebühr wird für 12 Monate erhoben.

 

Vergleich der Hortgebühren mit den umliegenden Gemeinden, das Getränke- und Spielegeld ist in den Gebühren enthalten:

 

Gemeinde

Betreuungsstd.

Betrag

Mering

3-4 Std.

80,00 EUR

Merching

3-4 Std.

90,00 EUR

Kissing

3-4 Std.

97,00 EUR

Königsbrunn

3-4 Std.

71,00 EUR

Bobingen

3-4 Std.

86,00 EUR

Friedberg

3-4 Std.

78,00 EUR

 


Berechnungsbeispiel:

Wenn man von 200 betreuten Kindern ausgeht und eine Erhöhung der Gebühren von 10 EUR pro Monat gegenüberstellt, würde dies am Beispiel der AWO Mehreinnahmen von ca. 24.000 EUR im Jahr ergeben.

 

Lt. den abgeschlossenen Vereinbarungen erheben alle Träger in den Meringer Kindertageseinrichtungen die selben Monatsbeiträge. Die letzte Gebührenanpassung wurde zum 01.09.2015 vollzogen, dabei wurden aber nicht die Gebühren erhöht, sondern es werden anstatt 11 Monatsbeiträgen 12 Monatsbeiträge pro Jahr erhoben.

 

Die Hort- bzw. verlängerten Mittagsbetreuungsgebühren würden sich bei einer Erhöhung der Gebühren von den Kindergartengebühren abheben.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

X

ja, geringere Ausgaben, abhängig vom Beschluß

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2016: €

Einmalig 2016: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

Die Arbeiterwohlfahrt erhält einen Defizitausgleich (Ansatz 2016 bei HHSt. 4643-7001 in Höhe von 25.000 €, bei HHSt. 2120-7001 in Höhe von 40.000 € und bei HHSt. 2121-7001 in Höhe von 25.000 €) der sich bei einer Gebührenerhöhung entsprechend verringern würde.

 

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Beschlussvorschlag

 

  1. Alternative:

Der Marktgemeinderat beschließt eine Erhöhung der Kinderhort- bzw. verlängerte Mittagsbetreuungsgebühren von 10 EUR pro Buchungszeitkategorie wie folgt:

 

Buchungszeiten:

Gebühren

3-4 Stunden täglich

90,00 EUR

4-5 Stunden täglich

98,00 EUR

5-6 Stunden täglich

106,00 EUR

6-7 Stunden täglich

114,00 EUR

 

Die Gebühren werden für 12 Monate erhoben.

Im Rahmen der Vereinbarungen wird dies den freigemeinnützigen Trägern bekanntgegeben.

 

  1. Alternative:

Der Marktgemeinderat beschließt eine Erhöhung der Kinderhort- bzw. verlängerte Mittagsbetreuungsgebühren von 5 EUR pro Buchungszeitkategorie wie folgt:

 

Buchungszeiten:

Gebühren

3-4 Stunden täglich

85,00 EUR

4-5 Stunden täglich

93,00 EUR

5-6 Stunden täglich

101,00 EUR

6-7 Stunden täglich

109,00 EUR

 

Die Gebühren werden für 12 Monate erhoben.

Im Rahmen der Vereinbarungen wird dies den freigemeinnützigen Trägern bekanntgegeben.

 

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Anlage/n

 

 

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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