Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren
Sachverhalt

I . Beschreibung des Vorhabens

Der Grundriss des Erdgeschosses soll derart verändert werden, dass die Wände eines bisherigen Nebenraumes entfernt werden. Die Fläche fällt insgesamt dem Flurbereich zu und dient künftig tagsüber als Bereich für Mitarbeiter (Aufenthaltsbereich), sowie als Besprechungsbereich und abends wird die Fläche dem Bistrobetrieb zur Verfügung gestellt. Es handelt sich also um eine Wechselnutzung zwischen Büro-/Mitarbeiteraufenthalt und gastronomischer Nutzung (Bistro)!

 

Über den beigefügten Grundrissplan ist ersichtlich, dass verschiedene Zwischenwände herausgenommen und neue Wände eingezogen werden. Der Zuschnitt von einzelnen Büros, Besprechungs- und Sozialräumen wird hierdurch neu gestaltet. Durch das Landratsamt wurde beauflagt, für die Büroeinheiten die erforderlichen Fluchtwege sicherzustellen. Die Außenwände sind mit großen Fenstern bzw. Türen, welche als Fluchtweg anerkannt werden können, ausgestattet. Damit die vorhandenen Fenster die Anforderung eines Fluchtweges erfüllen, sind Podeste vorgesehen.

 

Die Kubatur und Fassade des Gebäudes wird nicht verändert.

 

II. Fiktionsfrist

 

Eingang:

15.06.2016

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:

15.08.2016

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:

12.09.2016

 

 

III. Nachbarbeteiligung

 

Die erforderlichen Nachbarunterschriften wurden nicht eingeholt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Das Bauvorhaben liegt im Ortsinnenbereich und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen.

Das Vorhaben fügt sich gemäß § 34 BauGB ein.

 

Die eingereichte Stellplatzberechnung bezieht sich auf die gesamte Nutzung der Gebäude Augsburger Straße 19 und 23 bis 25. Um den Stellplatzbedarf für die Nutzung tagsüber und abends darzustellen, hat der Bauherr zwei Berechnungen beigefügt.

 

 

Selektiert auf die Nutzung der Fläche von 30,20 m² im EG bezogen ist folgender Stellplatzbedarf angezeigt:

Tagsüber: Besprechung, Aufenthalt für Personal, 1 Stellplatz je 30 m² = 2 Stellplätze

(30,20 m² : 30 = 1,0066 ~ 2)

Abends: Nutzung als Bistro mit 1 Stellplatz je 15 m² = 3 Stellplätze.

(30,20 m² : 15 = 2,0133 ~ 3)

 

Im Ergebnis errechnet sich ein Stellplatzmehrbedarf für die Nutzung der Fläche von 30,2 m² als Bistro von 1 Stellplatz.

Gesamt ist für die bisherige Nutzung der Anwesen Augsburger Str. 19 und 23 bis 25 ein Stellplatzbedarf von 42 erforderlich.

Auf dem beigefügten Übersichtsplan sind insgesamt 47 Stellplätze zeichnerisch dargestellt.

Der Stellplatzbedarf gilt somit als nachgewiesen.

Da die Büroeinheiten in den Abendstunden nicht bedient werden, stehen die hierfür nachgewiesenen Stellplätze ebenfalls zur Verfügung.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2016: €

Einmalig 2016: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

Reduzieren
Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauvorhaben, da sich das Vorhaben nach § 34 BauGB einfügt.

 

Reduzieren
Anlage/n

Lageplan

Grundrissplan

Stellplatzplan

Plan Nutzung tagsüber - abends

 

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
geschlossen
Keine Ergebnisse gefunden.