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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Für den Bereich gegenüber des Kirchenparkplatzes in der Martin-Luther-Straße bei HsNr. 3 wird ein Parkverbot (lt. StVO folglich ein eingeschränktes Haltverbot) beantragt.

 

Insbesondere Dienstags, während der Ausgabezeit der Tafel, entstünden laut Antragstellerin immer wieder unfallträchtige Situationen.

 

Der notwendige Rangierabstand zwischen den von den Kirchenparkplätzen ausfahrenden Pkw und den gegenüber am Fahrbahnrand geparkten Fahrzeugen wäre dann nicht mehr gegeben.

 

Es läge bereits ein Blechschaden vor. Die Situation würde aber durchaus gefährlicher, wenn wartende Kinder auf der Straße stünden.

 

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Die nach Ziffer 1 der VwV zu § 45 der StVO zu beteiligende Polizeiinspektion Friedberg hat dazu bei einer Besichtigung vor Ort am 31.05.2016 Stellung genommen.

Diese erkennt die Problematik bzgl. des zu geringen Abstandes zwischen rückwärts

ausfahrenden und den am Fahrbahnrand geparkten Fahrzeugen an. Der Abstand zw. Parkplatz und einem gegenüber parkenden Auto (Außenspiegel) beträgt um die 3,10 m (variierend je nach Parkverhalten des gegenüber geparkten Fahrzeuges- siehe Meterstab auf der Fahrban auf Foto 2)

 

Man könnte dem aber wirkungsvoll begegnen, indem auf dem Kirchenparkplatz auf

freiwilliger Basis schräge Stellflächen (momentan wird im rechten Winkel zur Fahrbahn

geparkt) vom Eigentümer markiert würden.

Die Zufahrt würde dann ebenso erleichtert wie das spätere Verlassen des Parkplatzes. Die zur Verfügung stehende Restbreite wäre dann ausreichend.

 

Somit könnten die offensichtlich notwendigen Parkplätze am Fahrbahnrand erhalten werden und zugleich das Parken auf dem Kirchenparkplatz sicherer gestaltet werden.

 

Bei einer sinnvollen Kombination von Stellplatzwinkeln und Stellplatzbreiten erscheint es wahrscheinlich, dass keiner der bisherigen Stellplätze wegfallen muss (wie auf Bild 4 ersichtlich könnte durch Markierungen auch etwas dichter als teils bisher geparkt werden und somit verlorene Breiten wieder zurückgewonnen werden). 

 

Die Straßenverkehrsbehörde war gemeinsam mit der Polizei vor Ort und schließt sich deren Einschätzung an.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2016: €

Einmalig 2016: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschlussvorschlag

Da durch einfache Markierungsarbeiten (allerdings nicht in den der StVO vorbehaltenen

Farben Weiß oder Gelb) in Form von Schrägflächen auf dem Kirchenparkplatz das Ein- und Ausparken ausreichend ermöglicht werden kann und man zudem bisherige Parkplätze auf der Fahrbahn erhalten kann, wird der Antrag auf Errichtung eines Parkverbotes in Form eines eingeschränkten Haltverbotes abgelehnt.

 

 

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Anlage/n

2 Fotos zur Örtlichkeit

1 Antragsschreiben mit 3 Fotos

 

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