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Beratungsfolge

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Sachverhalt

I. Beschreibung des Vorhabens

Auf dem bestehenden Firmengelände soll ein weiteres Gebäude für den Zweck einer Werk- und Lagerhalle errichtet werden. Die Halle soll mit einer Länge von 39,70 m und einer Breite von 17,25 m ausgeführt werden. Im Erdgeschoss ist eine Metallwerkstatt, eine Elektrowerkstatt mit Arbeitsraum und Lager, sowie ein Büro mit Labor und Sanitäranlagen geplant. Das Obergeschoß beinhaltet weitere Lagerflächen.

Die Firsthöhe des Gebäudes beläuft sich auf 9,66 m.

 

II. Fiktionsfrist

 

Eingang:

23.06.2016

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:

23.08.2016

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:

12.09.2016

 

 

III. Nachbarbeteiligung

 

Die umliegenden Flurstücke sind im Eigentum der Firmeninhaber. Aus baurechtlicher Sicht sind somit keine Nachbarunterschriften einzuholen.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Das Vorhaben liegt im Außenbereich und ist im Flächennutzungsplan als Sonderbaufläche ausgewiesen. Gemäß § 35 Abs. 2 BauGB sind sonstige Vorhaben im Außenbereich zulässig, wenn die Erschließung gesichert ist und öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Beurteilt man das Vorhaben nach diesen Kriterien, so ist es als zulässig zu beurteilen.

 

Das Gesamtfirmengelände erstreckt sich über mehrere Flur-Nummern. Die Firma erstreckt sich somit über ein besonders großes Areal. Der Nachweis der erforderlichen Stellplätze ist unter diesen Umständen keine Problematik.

Die Stellplatzsatzung des Marktes Mering fordert bei gewerblichen Anlagen für Handwerks- und Industriebetriebe 1 Stellplatz je 70 m² Nutzfläche oder 1 Stellplatz je 3 Beschäftigte. Für Lagerräume sind pro 100 m² Nutzfläche 1 Stellplatz oder wiederum optional 1 Stellplatz je 3 Beschäftigte gefordert.

 

 

 

 

 

Wird der Stellplatzbedarf anhand der Nutzflächen ermittelt, steht folgender Bedarf zu berücksichtigen:

Elektrowerkstatt mit 80,75 m² entspricht  2 Stellplätzen

Metallwerkstatt mit 306 m² + 45,45 m²= 351,45 m²  entspricht 4 Stellplätzen

Lagerflächen EG mit 172,50 + OG  mit 258 m² entspricht 3 Stellplätzen

Aufsummiert wäre hier ein Stellplatzbedarf von 9 Stellplätzen gegeben.

Der Bauherr wird über den Nachweis dieser Stellplätze einen Übersichtsplan nachreichen.

 

Das geplante Gebäude überlappt im Norden auf die  Flur-Nummer 3227/8 mit einer Tiefe von ca. 2 m. Die Genehmigungsbehörde wird in ihrer Zuständigkeit die Belange des Abstandsflächenrechtes prüfen. Erforderliche Maßnahmen im Sinne der Bayerischen Bauordnung (Abstandsflächenübernahmen oder Abweichung von den Abstandsflächen) werden über das LRA gefordert.

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2016: €

Einmalig 2016: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB, da das Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB als sonstiges Vorhaben im Außenbereich zugelassen werden kann und keine öffentlichen Belange entgegenstehen.

 

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Anlage/n

Eingabeplan mit Lageplan

 

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