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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Für das betreffende Objekt wurde bereits im Jahre 2009 ein Bauantrag zum Komplettumbau und zur Erweiterung gestellt, welcher auch genehmigt wurde. Der Umbau ist mittlerweile bereits seit langem abgeschlossen.

Allerdings war bislang noch immer der Stellplatznachweis nicht abschließend geklärt, da die Bestandssituation relativ problematisch ist und auch der anrechenbare Altbestand an Stellplätzen zu unterschiedlichen Meinungen zwischen dem Antragsteller und der Genehmigungsbehörde geführt hat.

Mittlerweile fanden diesbezüglich verschiedene Gespräche zwischen Bauherren, Landratsamt und Verwaltung statt, um diese Angelegenheit zum Abschluß zu bringen. Im Ergebnis führten diese Gespräche zu einer Übereinstimmung aller Parteien bezüglich des Stellplatznachweises und des darin anzurechnenden Altbestandes. Die entsprechende Stellplatzberechnung der Verwaltung ist dieser Sitzungsbeilage beigefügt.

Es kann auf Basis dieser Berechnung festgestellt werden, daß für das Objekt Münchner Straße 28 insgesamt ein Bedarf von 21 Stellplätzen besteht, die auch tatsächlich herzustellen sind.

Gemäß dem vorgelegten Stellplatzplan kann der Bauherr auf dem Baugrundstück selbst oder auf Grundstücken in der direkten Umgebung, die ebenfalls im Eigentum des Bauherrn stehen, aber nur 20 Stellplätze nachweisen.

Dies führt dazu, daß ein Stellplatz abzulösen ist, um die Stellplatzpflicht zu erfüllen.

Der Bauherr hat am 28.06.2016 beim Markt Mering die Ablösung des fehlenden Stellplatzes beantragt.

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Nach § 7 Abs. 1 der Stellplatzsatzung kann im Einzelfall der Stellplatznachweis durch Abschluß eines Ablösevertrages erfüllt werden, die Entscheidung hierüber liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Gemeinde.

Die Stellplatzablöse für den 1. Stellplatz beträgt 5.000 EUR.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

x

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2016: €

Einmalig 20166: 5.000 €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschlussvorschlag

Dem Antrag des Bauherren auf Ablöse des fehlenden Stellplatzes wird stattgegeben. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Antragsteller eine entsprechende Stellplatzablösevereinbarung abzuschliessen.

 

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Anlage/n

Stellplatzberechnung

Stellplatzplan

 

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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