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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Inhalt des Berichtes:

 

Nach § 9 der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates sind Bauvorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren, Vorhaben der Gebäudeklassen 1 und 2 bei Zustimmung aller Nachbarn, einfache bauliche Anlagen einschließlich Änderungen und Erweiterungen bei Nachbarzustimmung und Bauanträge mit genehmigtem Vorbescheid durch die Verwaltung zu entscheiden.

 

Folgende Vorhaben wurden seit dem 25.05.2016 an das Landratsamt Aichach-Friedberg weitergeleitet:

 

 

a) Vorhaben im Genehmigungsfreistellungsverfahren:

 

  1. Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage, Haus 2, Kapellenberg 41-43
  2. Errichtung einer Doppelhaushälfte mit Garage, Haus 3, Kapellenberg 41-43

 

 

 

b) Vorhaben der Gebäudeklassen 1 und 2 und einfache bauliche Anlagen einschließlich Änderungen und Erweiterungen:

-/-

 

 

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Anlage/n

-/-

 

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