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Beratungsfolge

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Sachverhalt

I. Beschreibung des Vorhabens

Mit diesem Bauantrag wird Haus 4 von zwei Doppelhaushälften beantragt. Inhaltlich verweisen wir auf die Beschlußvorlage des TOP 12 dieser Bau- und Umweltausschusssitzung.

 

 

II. Fiktionsfrist

 

Eingang:

20.06.2016

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:

20.08.2016

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:

12.09.2016

 

 

III. Nachbarbeteiligung

 

Die Nachbarunterschriften wurden nicht eingeholt.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 25 „Unterfeld II.BA“. Auch bei dieser Planung hält das Wohngebäude die Festsetzungen des Bebauungsplanes ein. Die Garage soll außerhalb des Baufensters an der östlichen Grundstücksgrenze errichtet werden. Der Bebauungsplan sieht vor, dass Garagen nur in den speziell ausgewiesenen Flächen, bzw. innerhalb der überbaubaren Flächen zulässig sind.  Zur Errichtung der Garage wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes benötigt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2016: €

Einmalig 2016: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauantrag, sowie zu der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 25 „Unterfeld II. BA“ bezüglich der Errichtung einer Garage außerhalb der überbaubaren Fläche.

 

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Anlage/n

Lageplan

Grundriss EG mit Garage

Eingabeplan siehe TOP 12

Auszug aus dem B´plan

 

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