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Beratungsfolge

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Sachverhalt
  1. Beschreibung des Vorhabens:

Das bestehende Gebäude auf dem Grundstück soll abgerissen werden und durch ein Einfamilienhaus ersetzt werden.

 

  1. Fiktionsfrist

Eingang:05.07.2016

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:05.09.2016

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:12.09.2016

 

 

  1. Nachbarbeteiligung

Die Nachbarunterschriften der nördlich angrenzenden Grundstückseigentümer liegen vor. Der südlich angrenzende Eigentümer steht in Kontakt mit dem Bauherrn wegen einer gegenseitigen Einräumung einer Abstandsflächenübernahme.

Aufgrund des ungewöhnlichen Zuschnittes dieser beiden Grundstücke hat das LRA empfohlen, die südliche Abstandsfläche des geplanten Gebäudes durch den Nachbarn übernehmen zu lassen. Im Gegenzug soll für das Grundstück, Kirchstr. 11 eine fiktive nördliche Abstandsfläche im westlichen Grundstücksbereich für ein künftig neu zu errichtendes Gebäude übernommen werden. Der Eigentümer wird dem Vorhaben erst schriftlich zustimmen, sobald das gemeindliche Einvernehmen vorliegt und die Vertragswerke für die Abstandsflächenübernahme getätigt werden können.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Das Vorhaben ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Grundsätzlich ist das Einfügen nach Art und Maß der baulichen Nutzung gegeben. Die Abstandsflächen können für dieses Bauvorhaben nicht eingebracht werden. Siehe hierzu den als Anlage beigefügten farblich dargestellten Abstandsflächenplan. Aus diesem Plan ist ersichtlich, dass es in der umliegenden Bebauung eine Vielzahl von Gebäuden gibt, die ihre Abstandsflächen nicht erbringen.  Nach dem geltenden Abstandsflächenrecht ist die Option gegeben, für Ortskernbereiche von den gesetzlichen Vorgaben (Art. 6 BayBO) abzuweichen.

Das Landratsamt wurde durch den Bauherrn und dessen Planer bereits vor Einreichung der Unterlagen beratend hinzugezogen. Die aktuelle Situierung des Gebäudes ist in Absprache mit dem LRA erfolgt.

 

Die erforderlichen Stellplätze werden in Form einer Garage und dem davorliegenden Stauraum nachgewiesen.

 

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Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauvorhaben, da sich dieses nach § 34 BauGB einfügt.

Auf abstandsflächenrechtliche Belange wird verwiesen.

 

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Anlage/n

Lageplan

Abstandsflächenplan

Eingabeplan

 

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