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Beratungsfolge

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Sachverhalt

I. Beschreibung des Vorhabens

Das Ladengeschäft wurde bisher als Parfümerie betrieben. Nun soll eine Teilfläche der Ladenfläche umgenutzt werden als Gastraumfläche für ein Cafe mit veganem Imbiss. Die Fläche für die bisherige Parfümerie beläuft sich auf 102,1 m². Diese reduziert sich auf 52,3 m² zzgl. 0,5 m² für den Kassenbereich, also 52,8 m². Die Nutzfläche des künftigen Cafe´s weist eine Nettogastraumfläche von 29,8 m², sowie Flächen für den Service mit 13,4 m² und Nebenräume (im Grundrissplan grün dargestellt).

Das Cafe wird mit 27 Sitzplätzen für Gäste dargestellt. Die Betriebszeiten für die Lokalität sind für Montag- Freitag von 9 bis 18:00 Uhr und Samstag von 9:00 bis 14:00 Uhr  angegeben.

Die Kubatur des Gebäudes bleibt unverändert.

 

 

 

II. Fiktionsfrist

 

Eingang:

15.07.2016

Ende Fiktion nach § 36 Abs. 2 BauGB:

15.09.2016

Nächste Bau- und Umweltausschusssitzung:

12.09.2016

 

 

III. Nachbarbeteiligung

 

Die Nachbarunterschriften wurden aus zeitlichen Gründen nicht eingeholt.

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

Das Vorhaben liegt im Innenbereich ohne rechtsverbindlichen Bebauungsplan und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Das Vorhaben, die beantragte Nutzung, fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebungsbebauung ein.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Stellplatzberechnung ergibt im Endergebnis keinen Mehrbedarf.

 

Bisher waren folgende Stellplätze erforderlich:

Ladenfläche 102,1 m² = 4 Stellplätze (je 30 m² Nutzfläche ein Stellplatz)

 

Für die geänderte Nutzung errrechnet sich der Stellplatzbedarf wie folgt:

Ladenfläche 52,3 m² = 2 Stellplätze (je 30 m² ein Stellplatz)

Gastraum 29,8 m² = 2 Stellplätze (je 15 m² Nettogastraumfläche 1 Stellplatz)

Gesamt: 4 Stellplätze

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2016: €

Einmalig 2016: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt sein Einvernehmen nach § 36 BauGB zum Bauvorhaben, da sich dieses nach § 34 BauGB einfügt.

 

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Anlage/n

Lageplan

Eingabeplan

Grundriss

Stellplatzplan

 

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