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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In den vergangenen BUA-Sitzungen wurde bereits mehrfach festgestellt, daß der Zaun der Kinderwelt entlang der Amberieustr. durch den Betreiber Frohsinn e. V. nicht auf die neue Grundstücksgrenze gesetzt wurde, sondern auf die vorhandene Gehwegkante (diese entspricht der bisherigen Grundstücksgrenze). Die neu vermessene Grenze liegt jedoch an der südwestlichen Ecke des Frohsinn-Grundstückes etwa 50 cm weiter nördlich.

Der Eigentümer wurde auf diesen Sachverhalt angesprochen und hat zugesagt, diesen Fehler zu korrigieren und den Zaun auf die neue Grenze zurückzuversetzen.

Anfang August sprach die von Frohsinn beauftragte Baufirma bei der Verwaltung vor, um den Zaun auf die neue Grenze zu versetzen. Dabei wurde aber festgestellt, daß die Versetzung des Zaunes ohne gleichzeitige Verbreiterung des Gehweges für den Markt Mering problematisch sein könnte.

Der Grund liegt darin, daß der Gehweg an der bisherigen Grundstücksgrenze mit Betondielen begrenzt ist, die mittels eines keilförmigen Betonfundaments im Boden verankert sind. Die Zaunpfosten wurden in diesem Betonfundament mittels Bohrlöchern verankert. Setzt man nun den Zaun um etwa 50 cm zurück, dann findet man an dieser Stelle natürlich kein Betonfundament, so daß die Zaunpfosten mittels eines eigenen Betonfundamentes einbetoniert werden müssten. Genau darin liegt das Problem, falls der Markt Mering in naher Zukunft beabsichtigt, den Gehweg bis auf die neue Grenze zu verbreitern.

Denn dann müssten die bisherigen Randdielen ausgebaut und ebenfalls rd. 50 cm nach hinten versetzt werden. Dies wäre dann aber nicht mehr ohne weiteres möglich, weil sich dann in dem Bereich, in dem das Betonfundament der künftigen Randdielen zum liegen kommt, die neuen Zaunfundamente befinden würden. Das bedeutet, daß der Markt Mering in diesem Falle die Zaunfundamente wieder entfernen müsste und den Zaun dann nach Setzen der Betondiele an deren Fundamenten neu befestigen müsste. Hierdurch würde dem Markt Mering ein nicht unerheblicher Mehraufwand entstehen.

Diesem Mehraufwand könnte man dadurch entgehen, daß man die Verbreiterung des Gehweges an dieser Stelle bereits jetzt durchführt. Anschließend könnte dann der Zaun durch den Bauherrn direkt an der Grundstücksgrenze an den neuen Betonfundamenten befestigt werden.

Diese Variante hätte auch den Vorteil, daß dann kein unbefestigter bzw. ungepflegter Streifen zwischen der aktuellen Gehwegshinterkante und dem Grundstück von Frohsinn entstehen würde.

Die Verwaltung schlägt daher vor, den Gehweg an dieser Stelle zu verbreitern und in diesem Zuge den Zaun durch den Bauherrn auf die neue Grenze versetzen zu lassen.

 

 

 

 

 

 

Rechtlich/fachliche Würdigung:

MBM Lichtenstern schlägt vor, nach Versetzen der Randbegrenzungen den verbleibenden Streifen mittels Pflasterung zu befestigen. Dies wäre die kostengünstigste Lösung, da so nicht der gesamte Gehweg asphaltiert werden muss. Das Marktbauamt rechnet hierfür mit Gesamtkosten von rd. 4.500 – 5.000 EUR.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

nein

 

ja, siehe Begründung

 

Ausgaben:

Einnahmen:

 

 

Einmalig 2016: ca. 4.500 – 5.000 EUR

Einmalig 2016: €

Jährlich: €

Jährlich: €

 

 

 

Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag:

Straßenunterhalt

 

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Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuß beschließt, den Gehweg entlang der Amberieustraße auf Höhe des Grundstückes der Kinderwelt Mering so zu verbreitern, daß er nordseitig bis zur neu vermessenen Grundstücksgrenze führt. Mit dem Betreiber der Kinderwelt ist abzustimmen, daß er im Zuge dieser Maßnahme den Zaun auf den neuen Grenzverlauf zurücksetzt.

Die Kosten der Gehwegverbreiterung trägt der Markt Mering, die Kosten der Zaunversetzung hat der Eigentümer des anliegenden Grundstückes zu tragen.

 

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Anlage/n

Lageplan, Foto

 

Verwaltungsgemeinschaft Mering Öffungszeiten
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