I. Beschreibung des Vorhabens
Über den Bauantrag wird die Überdachung der Terrasse inclusive des Kellerabganges beantragt. Die Überdachung erstreckt sich über die Terrassenfläche bis zur östlichen Grundstücksgrenze über den Kellerabgang. Es handelt sich quasi um eine Dachfläche, welche beide Bereiche überdeckt.
II. Fiktionsfrist
III. Nachbarbeteiligung
Die westlich und südlich angrenzenden Nachbarn haben dem Bauantrag mit Unterschrift zugestimmt. Die Unterschrift des östlich angrenzenden Nachbarn liegt nicht vor.
Auf dem beiliegenden Luftbild ist erkennbar, dass der östlich angrenzende Nachbar in seinen Belangen durch das bereits ausgeführte Bauvorhaben nicht negativ berührt wird. Auf der Grundstücksgrenze ist eine massive Hecke bepflanzt, die eine Einsicht auf das Nachbargrundstück verdeckt. Auf Höhe der Kellerabgangstreppe ist im östlich angrenzenden Objekt ebenfalls eine sehr dichte Bepflanzung vorhanden, dass die Überdachung optisch aus dieser Perspektive kaum wahrgenommen wird. Eine Beeinträchtigung des Nachbargrundstückes ist nicht gegeben.
Rechtlich/fachliche Würdigung:
Das Vorhaben liegt im Innenbereich und ist nach den Kriterien des Einfügens in die nähere Umgebung zu beurteilen.
Baurechtlich fügt sich das Vorhaben nach § 34 BauGB ein.
Grundsätzlich wären Terrassenüberdachungen bis zu einer Fläche von 30 m² verfahrensfrei auszuführen, wenn diese in der Tiefe 3,0 m nicht überschreiten. Das beantragte Dach ist an der tiefsten Stelle mit 4,93 m ausgeführt und überdeckt eine Fläche von 30,36 m². Damit ist es genehmigungspflichtig.
Zusätzliche Stellplätze werden durch das Vorhaben nicht ausgelöst.
Finanzielle Auswirkungen:
X | nein |
| ja, siehe Begründung |
Ausgaben: | Einnahmen: |
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Einmalig 2016: € | Einmalig 2016: € |
Jährlich: € | Jährlich: € |
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Veranschlagung im laufenden Haushaltsplan / Deckungsvorschlag: